zurück
Haßfurt
Corona im Haßbergkreis: Lockerungen und neue Regeln
Tritt in einer Kitagruppe ein Coronafall auf, müssen die anderen Kinder anschließend an fünf Betreuungstagen am Stück einen Coronatest absolvieren.
Foto: Franziska Sauer, dpa | Tritt in einer Kitagruppe ein Coronafall auf, müssen die anderen Kinder anschließend an fünf Betreuungstagen am Stück einen Coronatest absolvieren.
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 09.02.2024 12:36 Uhr

Minimal gefallen ist im Vergleich zum Vortag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge. Das Robert Koch-Institut meldet am Dienstag (Stand 0 Uhr) einen Wert von 1766,8. Tags zuvor lag die Inzidenz bei 1772,8. Das Gesundheitsamt Haßberge hat indes 281 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus notiert. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle in Haßgau, Maintal und Steigerwald auf 12 752.

Als genesen bezeichnet die Behörde in ihrem jüngsten Bericht 10 983 Bürgerinnen und Bürger. Das ergibt eine Anzahl von 1647 Personen, die aktuell mit dem Virus infiziert sind. Von acht auf 13 gestiegen ist unterdessen die Zahl an Corona-Patienten, die stationär in Kliniken behandelt werden. Einer davon befindet sich auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 478 Personen.

Neue Regeln gelten ab Mittwoch

Das Landratsamt weist in seiner Meldung außerdem darauf hin, dass das bayerische Kabinett die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar verlängert und zum Mittwoch, 9. Februar, in einigen Punkten angepasst hat.

Die Regelungen für Veranstaltungen werden demnach weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent, schreibt die Behörde. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gelte eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Stehplätze seien bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, werde die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gelte außerdem eine Personenobergrenze von 15 000.

3G für körpernahe Dienstleistungen

Im Übrigen bleibt es laut dem Schreiben bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht. Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen werde dementsprechend von 12 500 auf 25 000 Personen erhöht. Bäder, Thermen und Saunen seien künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich. Für Geschäfte wie Friseursalons oder Kosmetikstudios, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, gelte künftig nicht mehr 2G sondern 3G. Die dort bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt laut der Mitteilung. Aufgehoben werde auch die Sperrstunde in der Gastronomie.

Vergleichbar zur Schule solle auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine für Corona-Selbsttests. Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown bleiben bis einschließlich 23. Februar ausgesetzt, schreibt das Landratsamt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Markus Erhard
Coronavirus
Infektionsfälle
Intensivstation
Neuinfektionen
Robert-Koch-Institut
Veranstaltungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top