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Haßfurt
Corona im Haßbergkreis: Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt
Das Gesundheitsamt in Haßfurt meldet am Dienstag einen Wert von 217,1. Aus München kommen derweil neue Vorgaben zum Infektionsschutz.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge ist am Dienstag auf 217,1 gefallen.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge ist am Dienstag auf 217,1 gefallen.
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:03 Uhr

Gute Nachrichten vermeldet das Gesundheitsamt Haßberge am Dienstag. Zumindest bislang ist der befürchtete Anstieg der Neuinfektionen und der Sieben-Tage-Inzidenz nach dem Ende der Weihnachtsferien ausgeblieben. Das zeigen die jüngsten Zahlen, die das Amt veröffentlicht.

Demnach liegt die Inzidenz im Landkreis laut Robert-Koch-Institut am Dienstag mit 217,1 sogar ein ganzes Stück unter dem Wert vom Montag (252,7). Außerdem gibt es 53 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle steigt somit auf 8742. Die Omikron-Variante macht inzwischen 60 aller bestätigten Infektionen im Landkreis aus. 8321 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen, heißt es weiter. Demnach sind aktuell 304 Personen mit dem Virus infiziert. Fünf Corona-Patienten aus dem Haßbergkreis werden derzeit stationär in Kliniken behandelt werden, niemand davon intensivmedizinisch. 117 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion gestorben, zuletzt fand eine 50-jährige Frau kurz nach Neujahr den Tod. In häuslicher Isolation befinden sich 142 enge Kontaktpersonen. 

Neue Vorgaben aus München

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Februar verlängert und zum 12. Januar in einige Punkten angepasst. So entfalle die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen künftig für Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben, unmittelbar ab der Auffrischimpfung und nicht - wie bisher - erst nach Ablauf von 14 Tagen nach der erneuten Impfung. Zusätzlich entfalle die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.

In Bayern gelte außerdem weiterhin die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden.

Verkürzte Quarantäne

Auch die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden laut der Mitteilung angepasst. Unter anderem betrage die Dauer von Quarantäne und Isolation zehn Tage. Nach sieben Tagen sei eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gelte dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren. Darüber hinaus sei für Kita- und Schulkinder eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson per PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bereits nach fünf Tagen möglich.

 
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