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Haßfurt
Corona im Landkreis Haßberge: In Kitas gilt jetzt die Testpflicht
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge ist zuletzt wieder leicht gestiegen. Knapp 40 Prozent der Bevölkerung haben bereits eine Booster-Impfung erhalten.
Kinder, die eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, müssen seit diesem Montag dreimal pro Woche einen Corona-Schnelltest absolvieren. 
Foto: Silvia Gralla | Kinder, die eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, müssen seit diesem Montag dreimal pro Woche einen Corona-Schnelltest absolvieren. 
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:03 Uhr

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet am Montagnachmittag 85 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 8689. Wie das Gesundheitsamt schreibt, ist die Omikron-Variante des Coronavirus weiter auf dem Vormarsch. Mittlerweile gebe es 53 bestätigte Fälle dieser neuesten Mutation in Haßgau, Maintal und Steigerwald. Die Sieben-Tage-Inzidenz betrug laut Robert-Koch-Institut am Montag 252,7 (Stand 0 Uhr). Der Wert ist somit im Vergleich zum Sonntag (248) leicht angestiegen.

Als wieder genesen gelten laut dem Gesundheitsamt 8283 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Somit sind aktuell 289 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Fünf Corona-Patienten aus dem Haßbergkreis werden derzeit stationär in Kliniken behandelt. Erfreulich dabei: Eine intensivmedizinische Behandlung ist aktuell bei keinem dieser Menschen nötig, schreibt die Behörde. Die Zahl der an oder mit Covid-19 verstorbenen Landkreisbewohner liegt weiterhin bei 117. In häuslicher Isolation befinden sich aktuell 136 enge Kontaktpersonen. 

Wie viele Menschen sind schon geimpft?

Die Anzahl der vollständig geimpften Personen im gesamten Landreis beträgt 56 860, das sind 67,37 Prozent der Bevölkerung. Die Booster-Impfung haben laut dem Landratsamt bislang 33 258 Personen erhalten. Das entspricht 39,41 Prozent.

Aktuell gilt laut der Pressemitteilung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zum 28. Dezember vergangenen Jahres geändert wurde. Demnach seien bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, maximal zehn Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren seien bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren finde künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung. Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gelte nun auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen. Untersagt seien jetzt auch Tanzveranstaltungen außerhalb von Clubs und Diskotheken, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

Testnachweispflicht in Kindertageseinrichtungen

Seit diesem Montag gilt für Kindertageseinrichtungen eine Testnachweispflicht. Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung dürfen demnach Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn die Erziehungsberechtigten dreimal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind aktuell ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

 
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