
Sie könnten zum Beispiel Unkraut oder Laub von öffentlichen Plätzen entfernen, Schnee auf Gehwegen räumen, beim Möbeltransport zupacken oder bei der Instandsetzung von Kinderspielplätzen helfen: Der Landkreis Haßberge wird in den nächsten Wochen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten anbieten. Das kündigt Landrat Wilhelm Schneider in seinem Weihnachts- und Neujahrsgruß an. Diese Beschäftigungen, so der CSU-Politiker, "stärken das Selbstwertgefühl, schaffen Tagesstruktur und ermöglichen den Kontakt zu Einheimischen." Doch was genau steckt hinter diesen "Arbeitsgelegenheiten" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist der Hintergrund?
Ende 2023 haben Bundesregierung und Länder beschlossen, mehr Arbeitsmöglichkeiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen: Konkret gemeint sind "gemeinwohlorientierten Tätigkeiten" etwa im kommunalen Bauhof, in der Landschaftspflege oder in Sport- und Freizeiteinrichtungen. Den Rahmen für diese Tätigkeiten steckt das AsylbLG ab, Genaueres regelt hier der Paragraf 5. Die Arbeit soll sinnstiftend und tagesstrukturierend sein, aber auch die Toleranz in der Bevölkerung gegenüber Geflüchteten erhöhen.
Wer kommt für die Arbeitsgelegenheiten in Frage?
Jede Person, die Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, kommt grundsätzlich für die gemeinnützige Arbeit in Frage. Das betrifft Asylbewerberinnen und -bewerber aus allen Herkunftsländern, über deren Asylantrag noch nicht oder bereits negativ entschieden wurde, teilt das Landratsamt Haßberge auf Anfrage der Redaktion mit. Und auch ukrainische Geflüchtete gehören dazu, "die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können und deren Aufenthaltsrecht von der Ausländerbehörde noch nicht abschließend festgestellt wurde".
Wo genau kann der betroffene Personenkreis eingesetzt werden?
Laut einem Leitfaden des Bayerischen Innenministeriums zu den Arbeitsgelegenheiten sind hier Tätigkeiten innerhalb von Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete (Anker-Zentren), Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gemeint, die insbesondere "der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtungen" dienen. Ferner fordern Politik und Gesetzgeber alle staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Träger auf, entsprechende Arbeitsmöglichkeiten anzubieten. Um welchen Job auch immer es sich handelt, er muss zwingend gemeinnützig sein. "Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen", macht das Innenministerium klar.
Gibt es Geld für den Job?
Für jede geleistete Arbeitsstunde erhält die Arbeitskraft eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent. Im Einzelfall kann die Entschädigung höher ausfallen, wenn die betroffene Person zum Beispiel Fahrtkosten geltend macht. Die Aufwandsentschädigung gilt nicht als anzurechnendes Einkommen, sie wird im Monat der Auszahlung folglich zusätzlich zu den weiteren Leistungen nach dem AsylbLG bezahlt. Zuständig für die Auszahlung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Geld vom Land zurückerstattet bekommen.

Beruhen die Arbeitsgelegenheiten auf Freiwilligkeit?
Nein, wer nach dem AsylbLG für die Tätigkeiten in Frage kommt, kann dazu verpflichtet werden. Ausgeschlossen sind Personen, die als nicht arbeitsfähig eingestuft sind, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder noch im schulpflichtigen Alter sind. Umgekehrt hat niemand Anspruch auf eine Arbeitsgelegenheit. Es sind wiederum die Landratsämter oder kreisfreien Städte, die prüfen, ob eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber die Voraussetzung für den Job erfüllt. Wer die Tätigkeit unbegründet verweigert oder abbricht, dem drohen Leistungskürzungen. Die Anbieterinnen und Anbieter der Arbeitsgelegenheiten haben Beschäftigungsnachweise zu führen.
Wie viele Stunden pro Woche dürfen die Beschäftigten arbeiten?
Laut bayerischem Innenministerium sind bis zu 20 Wochenstunden "in jedem Fall zulässig", obwohl es keine feste Unter- und Obergrenze gebe. Die Arbeit solle einerseits zeitlich und räumlich so gestaltet sein, dass sie stundenweise ausgeübt werden kann, andererseits aber nicht den Volleinsatz einer Arbeitskraft erfordern. Desweiteren: Arbeitsgelegenheiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und keine Anwartschaft auf Arbeitslosenversicherung; die Beschäftigten fallen aber im Rahmen ihrer Tätigkeit in die gesetzliche Unfallversicherung.
Gibt es breiten gesellschaftspolitischen Konsens zu den Arbeitsgelegenheiten?
Das Modell der Arbeitsgelegenheiten ist nicht unumstritten. Tareq Alaows etwa, der füchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, kritisiert auf der Homepage des Vereins, es sei rassistisch und menschenverachtend, zu suggerieren, "dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen". Aus Reihen der Linken heißt es, 80-Cent-Jobs für Geflüchtete seien schäbiger als schäbig. Die Partei befürchtet, dass die billigen Arbeitskräfte dazu missbraucht werden, Tarifverträge und Mindestlöhne zu unterlaufen und sie in die Rolle von Lohndrückern zu drängen.
Was sagt der Landrat zur Kritik an dem Modell?
Wilhelm Schneider verweist auf die Gemeinnützigkeit der Arbeit, eine Konkurrenzsituation etwa mit Handwerksbetrieben komme dadurch gar nicht erst zustande. An den 80 Cent Stundenlohn könne der Landkreis nichts ändern, die seien gesetzlich vorgegeben. Außerdem müsse man bedenken, dass es sich um eine Aufwandsentschädigung handele, die zu einer bestehenden Leistung hinzukomme. "Die Geflüchteten können damit auch ein wichtiges Signal senden, dass sie sich in die Gesellschaft einbringen", meint der Landrat mit Blick auf manche Vorbehalte, die es gegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt. Schneider kann sich auch vorstellen, dass sich mancher Geflüchtete über die Arbeitsgelegenheit für den ersten Arbeitsmarkt empfiehlt.
Kann das Landratsamt Beispiele für den künftigen Einsatz nennen?
Landratsamtssprecherin Moni Göhr erwähnt den Caritasverband für den Landkreis Haßberge, "bei dem Flüchtlinge mit besseren Deutschkenntnissen als Dolmetscher für einfache Angelegenheiten unterstützend tätig werden". Oder eben Gemeinden, bei denen Geflüchtete den Bauhof bei der Pflege und Instandhaltung von Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen entlasten.
zu beschäftigen.
Da fällt kein Zacken aus
der Krone , geben und nehmen!!
https://www.focus.de/finanzen/steuern/schwarzarbeit-steuerhinterziehung-sozialleistungen-113-milliarden-euro-pro-jahr-haerterer-kampf-gegen-sozialbetrug-wuerde-allen-helfen_id_259705105.html
Warum wird dieses Thema seit Jahrzehnten verharmlost?
...."28,5 Milliarden Euro – so hoch ist der geschätzte Schaden durch CumCum-Geschäfte in Deutschland. CumCum-Geschäfte sind illegale Steuertricks von Banken. Das Geld, das von Banken durch CumCum-Geschäfte gestohlen wurde, gehört uns allen.
Zurückgeholt wurde von diesen Steuermilliarden erst ein Bruchteil. Damit ist CumCum zusammen mit CumEx der größte Steuerraub der deutschen Geschichte. Dennoch wurde nun ein Gesetz beschlossen, das es Banken ermöglicht, Dokumente zu vernichten, die ihre Beteiligung an CumCum-Geschäften beweisen könnten. Es wird die Strafverfolgung für schwere Steuerhinterziehung wie CumCum massiv erschweren, weil Beweismittel weit vor Ablauf der Verjährungsfrist legal geschreddert werden dürfen. "...
Finanzwende.de, 23.10.24
Unter dem Strich: menschenerachtender Unsinn, der einzig auf Klischeedenken und billige Emotionen abzielt und wieder einmal tiefen Einblick gewährt in das Menschen- und Weltbild der CSU.
So hat es mit Hartz-IV auch angefangen - hochqualifizierte, psychisch belastete Menschen versucht man in Tätigkeiten als "Lagerhelfer" zu zwingen.....das Ergebnis ist bekannt.