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Landkreis Haßberge
Amtsgericht Haßfurt: Erst das Internet klärt den Richter über die "Droge" auf
Ein Nachbar der 32 Jahre alten Angeklagten rief die Polizei, weil aus ihrer Wohnung Rauch quoll. Das, was sie da geraucht hatte, kannte der Richter aber noch gar nicht.
Weil die Polizei bei ihr Marihuana und eine weitere, in diesem Moment unbekannte Substanz fand, musste sich eine 32 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. 
Foto: Torsten Leukert, dpa | Weil die Polizei bei ihr Marihuana und eine weitere, in diesem Moment unbekannte Substanz fand, musste sich eine 32 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. 
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 14.02.2024 21:31 Uhr

Der 11. März dieses Jahrs war kein Glückstag für die ledige 32-jährige Frau, die in einem Mietshaus im nördlichen Bereich der Haßberge lebt. Zuerst fiel einem Mann in der Nachbarwohnung kurz vor Mitternacht auf, dass leichter Rauch aus ihrer Zimmertür quoll, dann witterte er "Gras-Geruch", also Marihuana. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die kurze Zeit später anrückte und in der Wohnung der Frau das getrocknete Rauschgift fand.

Dies führte zwei Monate später zu einem Strafbefehl des Staatsanwalts über 400 Euro. Dagegen legte die Betroffene Einspruch ein, weshalb es nun zu einer öffentlichen Verhandlung beim Haßfurter Amtsgericht kam.

Von Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot zu dem Vorfall befragt, gab die im Schichtdienst als Mechanikerin tätige Frau an, dass nur ein Teil der aufgefundenen Menge – es handelte sich insgesamt um etwa acht Gramm – Marihuana gewesen sei. Bei dem anderen Teil habe es sich um "Damiana" gehandelt. Da der Richter noch nie etwas von dieser Substanz gehört hatte, machte er sich erst einmal im Internet schlau.

Mexikanisches Hausmittel gegen Erkältungen 

Dort kann man nachlesen, dass es sich bei Damiana um eine Pflanze aus der Gattung der Safranmalven handelt. Der vor allem in Mittel- und Südamerika heimische, ein bis zwei Meter hohe Strauch enthält unter anderem Koffein und gilt als natürliches Aphrodisiakum, sprich Potenzmittel. In Mexiko wird das Kraut auch als Hausmittel gegen Erkältungen und Infektionskrankheiten eingesetzt.

Die in Deutschland nicht verbotene Pflanze lässt sich als Tee zubereiten oder auch getrocknet als Tabak rauchen. Die Angeklagte gab auf Nachfrage an, dass sie das exotische Gewächs als Kräutermischung im Internet erworben und dass sie es zeitweise täglich konsumiert habe. Angeblich wegen ihrer Schlafstörungen.

Alle Beteiligten waren sich einig

Rechtsanwältin Jessica Graher war daran gelegen, den ergangenen Strafbefehl, der mit einer Verurteilung gleichbedeutend ist, durch eine Einstellung zu ersetzen. Dies kommt für die Juristen immer dann in Frage, wenn die angeklagte Person noch nicht vorbestraft ist und wenn die Schuld als gering angesehen wird. Im vorliegenden Fall wurde dies bejaht und sowohl das Gericht als auch der Staatsanwalt waren mit einer Einstellung unter Auflagen einverstanden.

Als Auflage wurde genau der Geldbetrag festgelegt, den die Frau auch beim Strafbefehl hätte bezahlen müssen. Allerdings gilt eine Einstellung mit Geldauflage nicht als Verurteilung und wird auch nicht im Bundeszentralregister, wo sämtliche Vorstrafen gelistet werden, eingetragen. Von daher behält die 32-Jährige strafrechtlich gesehen ihre weiße Weste, muss allerdings ihre Anwältin bezahlen. Sie darf die Geldauflage von 400 Euro in vier monatlichen Raten zu je einhundert Euro begleichen. Das Geld kommt der Tierschutzinitiative Haßberge zu Gute.

 
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