
Die Freude eines heute 21-jährigen Schülers aus dem Landkreis war groß, als er am 18. Oktober vergangenen Jahres am Amtsgericht seinen Führerschein wieder ausgehändigt bekam. Den hatte er abgeben müssen, weil er im Dezember 2022 vor dem Jugendzentrum in Haßfurt mit seinem Daimler in Kreisen "gedriftet" war und dabei Gummispuren im Straßenbelag hinterlassen hatte. Zur Strafe erhielt er ein einmonatiges Fahrverbot, das an jenem Oktobertag auslief – jedoch erst um 24 Uhr.
Doch so lange wollte der Autonarr nicht warten. Seine Freunde warteten bereits in seinem Mercedes, der vor dem Amtsgericht geparkt war. Der 21-Jährige setzte sich sofort ans Steuer und brauste davon. Leider – aus seiner Sicht – wurde er dabei beobachtet. Er erhielt eine Anzeige und musste sich am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht wegen Fahrens trotz Fahrverbots verantworten.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro, zahlbar an die Kreisverkehrswacht Haßberge. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot, das den Autoliebhaber wohl noch mehr schmerzt als die Geldauflage.
Noch jung, aber schon sieben Einträge im Strafregister
Dass sich gleich das Schöffengericht mit dem Fall befasst, liegt an den sieben – auch einschlägigen – Voreintragungen im Strafregister des Angeklagten, der sich bereits wegen Körperverletzungen, Hausfriedensbruchs, Erschleichen von Leistungen oder Sachbeschädigung verantworten musste.
Andrerseits bescheinigte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dem ausländischen Staatsbürger einen geraden Lebensweg. Er hat die Schule abgeschlossen, ist gut integriert, will studieren und hat sein Auto aus eigener Tasche bezahlt. Ihm sei wohl nicht bewusst gewesen, dass das Fahrverbot noch bis Mitternacht besteht. Schließlich hatte er ja den "Lappen" wieder in der Tasche und der Wunsch zu fahren sei "unbändig" gewesen.
Staatsanwältin fordert sogar Dauerarrest
Dieses nachvollziehbare Begehren hielt die Staatsanwältin nicht davon ab, einen einwöchigen Dauerarrest zu fordern, während Verteidiger Alexander Wessel eine Geldauflage plus Fahrverbot für angemessen hielt.
Das Schöffengericht entschied sich für die Geldauflage plus Fahrverbot. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot äußerte seine Zweifel daran, dass ein Haftaufenthalt den Angeklagten bessere. Dem tue am meisten ein Fahrverbot weh. "Wer nicht hören will, muss fühlen", begründete er das Urteil, das noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.
Dem Verurteilten empfahl er Fahrrad zu fahren. Die nächste Autofahrt ohne Fahrerlaubnis führe ihn "definitiv in den Arrest".