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Unbelehrbar: Mann muss für Fahren ohne Fahrerlaubnis ins Gefängnis
Nach einer Reihe früherer Strafen stand der Mann unter Bewährung – und setzte sich wieder mehrfach ans Steuer.
Symbolbild Führerschein.
Foto: Ole Spata | Symbolbild Führerschein.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 09.02.2024 14:52 Uhr

Er kann es einfach nicht lassen, das Autofahren ohne Führerschein. Insgesamt 21 Einträge im Bundeszentralregister hat ein Angeklagter aus dem Raum Marktheidenfeld, die meisten davon wegen Fahrens ohne Führerschein. Die "Schuld" dafür, dass er jetzt wieder erwischt worden war, sah er beim Gericht. Denn bei der letzten Verurteilung verhängte das eine Sperrfrist. "Wenn die nicht wäre, hätte ich jetzt einen Führerschein", so der 57-Jährige.

Die letzte Verurteilung hätte dem Mann, der sich derzeit mit einem Gastronomiebetrieb selbständig machen will, eine Warnung sein müssen. Darauf wies ihn Staatsanwalt Joscha Kressmann hin. Immerhin kassierte er dort eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf außergewöhnliche fünf Jahre; in der Regel sind es eher zwei oder drei.

Dabei hatte der Angeklagte noch großes Glück. Im Hauptverfahren war er angeklagt, weil er im April an einem abgemeldeten VW Cabrio entstempelte Kennzeichen angebracht hatte, die zuvor für einen Renault ausgegeben worden waren. "Ich wusste nicht, dass das strafbar ist", sagte er gegenüber dem Gericht. Außerdem habe er gegoogelt und festgestellt, dass es "jede Menge Leute gibt, die das nicht wissen".

Videoaufnahmen von mindestens 15 illegalen Fahrten 

"Wir möchten, dass heute alles auf den Tisch kommt". Mit diesen Worten beantragte die Pflichtverteidigerin, dass zwei weitere Straftaten zum Hauptverfahren dazu verbunden wurden. Denn am 27. April war ihr Mandant von einem Polizeibeamten gesehen worden, wie er mit einem auf ihn zugelassen Auto durch Marktheidenfeld gefahren ist. Da der Beamte zu dem Zeitpunkt nicht im Dienst war, wurden von ihm erst am Folgetag die Ermittlungen aufgenommen. In deren Verlauf wertete er auch Videoaufnahmen der zur Wohnung des Mannes gehörenden Tiefgarage aus. Hierbei stellte er weitere "15 bis 19" Fahrten beim Verlassen oder Einfahren in die Garage fest. Zusätzlich waren auf dem Bandmaterial Fahrten durch eine angrenzende Passage zu sehen.

Diese "Taten" waren jedoch nicht Teil der Anklage, machte Strafrichterin Meike Richter deutlich, während der Angeklagte auch noch die beobachtete Fahrt abstritt. Er gab an, dass der Polizeibeamte wahrscheinlich seine Freundin in dem Auto gesehen habe. Weiter warf er dem Polizisten einen unnötigen "Belastungseifer" vor und betonte, dass er unter "ständiger Bewachung der Polizei" stehe.

Dagegen gestand er eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis, die erst in diesem Monat stattgefunden hat. Am 5. November wurde er beobachtet, wie er seinen Wagen an einer Bank von einem Parkplatz auf einen anderen umgeparkt hat. Seine Erklärung dazu: Seine Freundin hatte das Auto auf einer Parkfläche abgestellt, die für die Mitarbeiter der Bank reserviert war. Er habe das Fahrzeug nur 20 Meter weiter auf einen freien Parkplatz gestellt.

Ein Jahr ohne Bewährung

Auf die Frage der Verteidigerin, ob man das Verfahren für die von dem Polizeibeamten beobachtete Fahrt nicht einstellen könnte, lehnte Staatsanwalt Kressmann ab. Lediglich den Kennzeichenmissbrauch war er bereit einzustellen, da die daraus zu erwartende Strafe gegenüber den anderen beiden Taten kaum ins Gewicht falle.

Für diese Taten beantragte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung sowie eine Sperrfrist von einem Jahr und sechs Monaten für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Die Verteidigerin sprach davon, dass es sich hier um "kleinste Fälle" handelte, die mit einer "kleinen Freiheitsstrafe von sechs Monaten" geahndet werden sollten.

Der Urteilsspruch der Richterin lautete auf ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Mit der Sperrfrist für den Führerschein schloss sie sich dem Antrag des Staatsanwalts an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • T. W.
    Der Verurteilte sollte eine lebenslange Sperrfrist bekommen!
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