In der Auseinandersetzung mit Facebook musste der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun eine Niederlage hinnehmen. Jun hatte gemeinsam mit dem Kölner Medienanwalt Christian Solmecke Strafanzeige gegen den Facebook-Chef Mark Zuckerberg wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt. Vor allem warf er dem sozialen Netzwerk vor, Hasskommentare auch dann nicht zu löschen, wenn sie gegen deutsches Recht verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnte es nun ab, die Ermittlungen aufzunehmen. In der Begründung hieß es, Zuckerbergs Handlungen unterlägen nicht der deutschen Staatsgewalt. Der Handlungsort für die Taten liege dort, wo die Server liegen, also in den USA oder Irland. Eine Meinung, die Jun nicht teilt. „Schon im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass auch Äußerungen, die im Ausland getätigt wurden und über das Internet hier abrufbar sind, strafrechtlich verfolgt werden können.“ Sein Kölner Mitstreiter ergänzt: „Um nicht auf die Argumente der fast 20-seitigen Strafanzeige und der 300 Seiten Beweismaterial eingehen zu müssen, hat der Staatsanwalt hier schon ganz am Anfang die Anwendung deutschen Rechts verneint. Offenbar wurde hier der Aufwand internationaler Ermittlungen gescheut.“ Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen die in Deutschland tätigen Facebook-Manager eingestellt.
Jun bleibt dennoch zuversichtlich. Er verweist auf Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Facebook. Der Vorwurf: Viele Seiten des IS und entsprechende Kommentare seien nicht gelöscht worden. „In der Vergangenheit hat der Generalbundesanwalt gezeigt, dass er auch aufwendige Verfahren, die teils juristisches Neuland betreffen, nicht scheut“, so Jun.