Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat mit seinem Kölner Kollegen Christian Solmecke Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich gestellt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingestellt.
„Facebook hat versprochen, deutsches Recht zu akzeptieren“, sagt Jun. Trotzdem weigerten sich die Facebook-Manager, es anzuwenden und das Netzwerk verbreite weiter Inhalte, die dagegen verstoßen. Juns Erfahrung: „Wenn wir Gewaltaufrufe, Volksverhetzung, Verleumdungen, anonyme Hetzseiten oder Gewaltdarstellungen melden, bekommen wir von Facebook immer die gleiche Antwort: Es verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien. Das ist nicht Unvermögen, das ist eine angeordnete Linie.“
Zusammen mit Medienanwalt Christian Solmecke hat Jun über 300 Fälle gesammelt, die gegen deutsches Recht verstoßen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien. Zunächst richteten sich die Anzeigen nur gegen in Deutschland tätige Manager, den Europa-Chef Martin Ott und die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH. Bei den GmbH-Geschäftsführern sieht die Staatsanwaltschaft keine Verantwortung und stellte das Verfahren ein.
Begründung: Die Finanzierung des Portals sei keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte. Deshalb weiten Jun und Solmecke nun mit neuen Erkenntnissen das Verfahren auf die ausländischen Gesellschaften und deren Chefs aus.
„Der persönliche Vorsatz ist immer ein Problem bei der Wirtschaftskriminalität“, sagt Jun. Deshalb habe er Links und Screenshots an die Manager geschickt. Adressaten seien auch Mark Zuckerberg und die Manager für Public Policy gewesen. Dass die Hasskommentare trotzdem weiter im Netz verbreitet wurden, zeige einerseits, dass die Mechanismen im Portal noch immer nicht funktionieren. Andererseits mache es deutlich, dass das Management auch nicht bereit sei, deutsches Recht über die eigenen Regeln zu stellen.
Zuckerberg habe die Regeln vorgegeben, sagt Jun. Er habe seinen Usern versprochen, gegen ausländische Regierungen und deren Einflussnahme zu kämpfen und seine Community Standards gegen ausländisches Recht zu verteidigen. „Da die Staatsanwaltschaft gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet“, sagt Rechtsanwalt Solmecke.
Zuckerberg ist als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager. „Wo Straftaten begangen worden sind, müssen auch die Täter ermittelt werden“, sagen Solmecke und Jun. Dass Zuckerberg in den USA wohnt, sei zwar ein Nachteil. Allerdings werde er ja an diesem Freitag in Berlin erwartet.
Neben der Einleitung des Verfahrens gegen Zuckerberg haben die Anwälte aus Würzburg und Köln auch ein Bußgeld von 150 Millionen Euro gegen Facebook beantragt.
„Es geht uns nicht darum, dass Herr Zuckerberg gleich verhaftet wird. Facebook hat sich unter dem deutschen Druck schon etwas bewegt. Wir müssen jetzt zeigen, dass es nicht ausreicht, das Recht bloß ab und zu einzuhalten“, so Solmecke. „Gelohnt haben sich die Ermittlungen schon jetzt“, sagt Jun, „Facebook stellt deutsches Recht nicht weiter in Frage und hat viele Inhalte gelöscht, manchmal aber auch die Falschen.“