Im English Folk Club werden Volkslieder und Traditionals gespielt. Dennoch bekam Initiator Dennis Dennehy jetzt von der GEMA eine saftige Rechnung.
Den English Folk Club (EFC) gibt es seit vier Jahren. Einmal im Monat treffen sich junge und alte Talente mit ihren Instrumenten in einer Gaststätte und spielen Volkslieder oder eigene Songs. Dass diese Bühne nicht kommerziell orientiert ist und jeder freiwillig kommen kann, macht für viele den Charme dieses Treffpunkts aus.
Bislang ging EFC-Initiator Dennis Dennehy (Bad Kissingen) davon aus, dass er für die Club-Abende keine GEMA-Gebühren zahlen muss. Doch Ende Mai 2018 bekam er von der privaten Gesellschaft mit Sitz in Berlin eine Rechnung präsentiert: Für drei Jahre sollte er knapp 800 Euro berappen. Dennehy fackelte nicht lange und übergab die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt Patrick Lülf (Bad Kissingen).
Zunächst ein Versuchsballon
Dennehy startete den English Folk Club im März 2014 als Versuchsballon. Es dauerte ein bisschen, bis die Idee einschlug. Doch inzwischen hat der irische Musiker und Songwriter, der mit seiner Familie schon seit langem in Bad Kissingen lebt, etliche kleine und große Fans aus nah und fern um sich geschart, darunter Sänger, Musiker, Poetry-Slammer und Autoren. Da spielt ein kleines Mädchen ein Schulstück auf der Flöte vor, ein Jugendlicher hat die Geige dabei oder zwei Musikanten präsentieren alte Volkslieder. Die Bandbreite ist groß, sagt Dennehy im Gespräch mit dieser Redaktion. Es gebe auch Gäste, die eigene Songs spielen und ihre Gedichte vortragen.
Die GEMA am Telefon
All dies habe er auch einem Vertreter der Gesellschaft für Musikalische Aufführungsmechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – in einem Telefongespräch Anfang 2018 geschildert. „Die riefen plötzlich bei mir an und wir unterhielten uns eine halbe Stunde lang. Ich sagte, welche Lieder gesungen werden, dass die Öffentlichkeit zwar zugelassen ist, aber kein Eintritt verlangt wird, und die Musiker nicht bezahlt werden.“
Der GEMA-Gesprächspartner habe damals verstanden, dass es nicht um die Verletzung von Urheberrechten gehe, erinnert sich Dennehy. „Er sagte zu mir, er werde den English Folk Club als nicht zahlendes GEMA-Mitglied führen und wollte mir Unterlagen schicken.“ Bekommen habe er diese jedoch bis heute nicht.
Rechnung plus Strafgebühr
Stattdessen flatterte ihm nun Ende Mai eine Auflistung der EFC-Veranstaltungen von 2015 bis 2017, jeweils mit einer satten Rechnung versehen, ins Haus – Gesamtsumme 787,70 Euro. „Woher die Berliner GEMA diese Auflistung hat, weiß ich nicht.“ Es habe in dem Brief kein Anschreiben gegeben, das erklärt, worum es sich hierbei handelt, sagt Dennehy. Dass diese Rechnung so hoch ausfällt, habe seiner Ansicht nach damit zu tun, dass nicht nur die für GEMA-pflichtige Veranstaltungen üblichen Abgaben, sondern zusätzliche Strafgebühren berechnet wurden.
„Zu den GEMA-Gebühren gibt es eine klare Rechtssprechung“, sagt Rechtsanwalt Patrick Lülf auf Anfrage. Öffentliche Veranstaltungen gelten zwar zunächst als gebührenpflichtig, allerdings nur dann, wenn daraus ein „vermögenswerter Vorteil“ entsteht, erklärt der Rechtsanwalt. So genannte Traditionals – Lieder, die ein bestimmtes Alter haben und deren Autoren seit mehr als 70 Jahren verstorben sind – seien sowieso nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Auch alte Volkslieder seien deswegen nicht GEMA-pflichtig. Und es gebe sogar etliche Künstler, die nicht bei der GEMA gelistet sind, weil sie ihre Songs für die Öffentlichkeit frei geben, so Lülf weiter. Falls irgendwo Cover Songs gespielt werden, seien diese also nicht per se mit einer Gebühr zu belegen.
Keine Liste mehr nötig
Während Veranstalter früher an die GEMA eine Liste mit den aufgeführten Musikstücken senden mussten, habe der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung inzwischen aufgehoben, sagt der Rechtsanwalt. Wenn also, wie beim English Folk Club, keine urheberrechtlich geschützten Werke aufgeführt werden, muss der Veranstalter laut Lülf die GEMA weder vorher fragen noch danach eine Liste schicken.
Dennoch habe er seinem Mandanten Dennehy schon beim Start des EFC vor vier Jahren geraten, bei jeder Veranstaltung eine Liste auszulegen, in die sich die Interpreten mitsamt ihrer Lieder und Texte eintragen sollen. Das habe Dennehy auch akribisch befolgt. Folkmusik und deutsche Volksmusik seien nun mal GEMA-frei.
Rechnungen zurückgewiesen
Lülf hat aus all diesen Gründen die an seinen Mandanten geschickten Rechnungen vor zwei Wochen an die Berliner Gesellschaft „zurückgewiesen“. Die von der GEMA erfolgte Abrechnung entbehre „jeder rechtlichen Grundlage“.
Bis 26. Juni hatte Lülf der GEMA Zeit gegeben, die Forderungen zurückzunehmen. Gehört habe er bislang noch nichts aus Berlin, sagte er am Montag. Er will der GEMA jetzt eine weitere Frist setzen. Andernfalls empfehle er seinem Mandanten, negative Feststellungsklage zu erheben.
In jeder Gemeinde und Region gibt es Personen, die im Auftrag der Gema Veranstaltungen besuchen und die Liederliste mitschreiben
Playlist wollte ich es jetzt nicht nennen😄
Frueher sind die auch in den Geschaeften rum und haben kontrolliert, ob CDs oder Radio gespielt wurde
In jeder Gemeinde und Region gibt es Personen, die im Auftrag der Gema Veranstaltungen besuchen und die Liederliste mitschreiben
Playlist wollte ich es jetzt nicht nennen😄
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