Schweinfurt

Lange Haftzeiten für Rauschgiftdealer

Weil die Polizei ihre Wohnungen durchsucht hatte, verlegten zwei Brüder das Geschäft in der Bad Brückenauer Szene an andere Adressen.
Rund 1000 Ecstasy-Tabletten waren bei einer der letzten Lieferungen der Brüder dabei.  Symbolfoto: Boris Roessler       -  Rund 1000 Ecstasy-Tabletten waren bei einer der letzten Lieferungen der Brüder dabei.  Symbolfoto: Boris Roessler
| Rund 1000 Ecstasy-Tabletten waren bei einer der letzten Lieferungen der Brüder dabei. Symbolfoto: Boris Roessler

Was die beiden 19 und 29 Jahre alten Brüder an Cannabis , Amphetamin und Ecstasy in nur einem guten halben Jahr in Bad Brückenau unter die Drogenkundschaft gebracht haben, ist für hiesige Verhältnisse ungewöhnlich: Von August 2019 bis Mitte Februar diesen Jahres beschafften sie 18 Kilogramm Marihuana und Haschisch .

Sie lagerten und portionierten das Cannabis in zwei "Bunkerwohnungen" von ihnen bekannten Konsumenten. Von dort aus haben "Läufer" die 50-Gramm-Portionen nach und nach an die Endkunden in Bad Brückenau und Umgebung verkauft. Das gilt auch für 750 Gramm Amphetamin und rund 1000 Ecstasy-Tabletten, die bei einer der letzten Lieferungen dabei waren.

Ãœber vier und sechs Jahre Haft

Davon jedenfalls zeigte sich die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt nach einem mehrtägigen Prozess überzeugt. Am Montagnachmittag verurteilte sie den 19-jährigen Schüler wegen Rauschgifthandels in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Sein 29-jähriger Bruder, den der Jüngere stets als unbeteiligt dargestellt hatte, muss für sechs Jahre hinter Gitter.

Die Kammer sah den 29-jährigen Gebäudereiniger sehr wohl als Mittäter an, der nicht nur ab und zu mal in den "Bunkerwohnungen" mit anwesend war, um den "kleinen Bruder" vor "Dämonen" zu beschützen. Als "dämonisch" will er nach eigener Bekundung dessen Drogenkundschaft gesehen haben. Dabei war er selbst stark drogenabhängig , weshalb das Gericht neben der Haft auch dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete. Die mögliche Psychose , in anderen Tatbeteiligten Dämonen zu sehen, habe jedenfalls keinen Einfluss auf die Begehung der Straftaten gehabt, hatte ein psychiatrischer Sachverständiger gesagt.

Spitzboden als Drogenbunker

Wie das Geschäft aufgezogen wurde, hatte den Ermittlern und dem Gericht der Besitzer der ersten "Bunkerwohnung" gegen Zusage von Strafmilderung offenbart, so die Kammervorsitzende. Rund zwei Monate war der Stoff an seine Adresse geliefert und dort auf dem Spitzboden portioniert und verpackt worden. Sie seien ein Team, hätten ihm die Brüder gesagt. Keiner könne ihnen was anhaben, und wer sie verrate, werde bekommen, was er verdient.

Eingeschüchtert

So zitierte die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung den damaligen Bunkerwohnungsinhaber. Dieser sei trotz der Zusage von Strafmilderung glaubhaft, habe er sich dabei doch selbst stärker belastet, als es erforderlich gewesen wäre. Diesen und weitere "Bunkerwohnung"-Halter hätten die Angeklagten "eingeschüchtert, damit sie niemand verrät", so die Kammervorsitzende, "das war in der Verhandlung deutlich spürbar". Erheblichen Druck auf diese hätten die Angeklagten auch aufgebaut, damit sie den Stoff nicht auf eigene Rechnung verkaufen. Gleichwohl war Mitte Februar Schluss mit dem schwungvollen Handel mit Betäubungsmitteln im beschaulichen Bad Brückenau. Seither, so ein Polizeizeuge schon am ersten Verhandlungstag, heiße es in der Szene, müsse man für Cannabis-Nachschub nach Fulda ausweichen.

Ertrag von 83 000 Euro einziehen

Zu Gunsten des 19-Jährigen wertete das Gericht sein Geständnis, zu seinen Lasten die enorme Menge an verkauften Betäubungsmitteln , wobei er jedoch den Tatbeitrag des älteren Bruders kleinreden wollte. Er habe während der Haftzeit die Chance, eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Dem Älteren hielt die Kammer sein "Teilgeständnis" zugute.

Zu seinen Lasten wertete sie aber die Vielzahl der Taten, die erheblichen Mengen, die in kürzester Zeit verdealt wurden und, dass er unter offener einschlägiger Bewährung stand. Neben seiner sechsjährigen Haftstrafe plus Unterbringung zur Suchttherapie wurde gegen ihn auch die Einziehung von Werterträgen von 83 000 Euro angeordnet. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Stefan Sauer

 
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