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Kitzingen
Marihuana in der Unterhose, Waffen in der Tasche
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.02.2025 02:35 Uhr

Nach mehreren Vorstrafen, darunter zwei Freiheitsstrafen wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, stand die Tür zur Justizvollzugsanstalt für einen 40-Jährigen weiter offen. Nachdem der Mann erneut beim geplanten Handel mit Drogen erwischt worden war, drohte ihm eine Haftstrafe. Die wurde es dann auch, aber ohne den direkten Gang hinter Gitter. In einem Verfahren vor dem Schöffengericht in Kitzingen kam der gelernte Bauhandwerker mit einer Bewährungsstrafe davon.

Unter dem Vorsitz von Patricia Finkenberger verurteilte das Gericht den geständigen Mann zu einem Jahr und fünf Monaten. Die Bewährung dauert vier Jahre. Der derzeit von Krankengeld lebende Mann muss eine laufende Therapien fortsetzen und die Hände künftig von Drogen und Alkohol lassen. Schafft er das in den nächsten vier Jahren, bleibt ihm die Haft erspart.

Die kennt der Mann bereits. Vor Jahren war er wegen Drogenhandels zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt worden, später zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Da waren harte Drogen im Spiel. Danach schien er auf einem guten Weg. Er hatte einen Job auf dem Bau, wurde Vater zweier Kinder. Dann die Trennung und der Absturz. Der Mann geriet wieder in den Drogensumpf. In kurzen Abständen folgten mehrere Straftaten. Dann konnte er nach einer schweren Verletzung seinen Job nicht mehr machen. Dazu kamen eine schmerzhafte Hautkrankheit und eine schwere Depression. "Ich habe alles an Schmerzmitteln probiert", sagte er dem Gericht. Gelandet ist er schließlich bei Cannabis. Heute erhält er das auf Rezept. Vor zwei Jahre war das nicht so. Da hat er sich Marihuana illegal besorgt. Am 19. Juni 2023 hatte er 100 Gramm Marihuana gekauft. Sein Pech: Die Polizei hatte den Dealer längst im Blick. Er wurde kontrolliert. Die Beamten fanden knapp 100 Gramm Marihuana. "Die Drogen hatte er in der Unterhose versteckt, dazu zwei Messer in der Tasche", sagte ein Ermittler als Zeuge.

Beide Tatvorwürfe nicht zu halten

Die relativ große Menge und vor allem die Messer wurden zum Problem. Der Mann wurde nicht nur wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt, sondern, weil er dabei Messer mitführte, wegen des bewaffneten Handels und das "in nicht geringer Menge". Wird die überschritten, wird aus einem Vergehen ein Verbrechen. Die Strafe schnellt nach oben. Haft drohte. Wie die Verhandlung zeigte, waren beide Vorwürfe so nicht zu halten. Nach Abzug der nach der Neuregelung des Umgangs mit Cannabis gesetzlich zulässigen Menge und der für den Eigenkonsum blieben noch rund 30 Gramm für den Handel. Dass er die zur Finanzierung seines Konsums verkaufen wollte, räumte der Mann ein. Auch für die Messer hatte der Handwerker eine nachvollziehbare Erklärung. Damit wackelte nicht nur die "nicht geringe Menge", sondern auch das "bewaffnete Handeltreiben".

Dazu kam, dass sich der Mann inzwischen in psychiatrischer Behandlung befindet. "Er steht kurz vor einer Reha", sagte seine Verteidigerin. Er nehme nur noch das ärztlich verschriebene Cannabis, kümmere sich um einen neuen Job. Deshalb das Ziel der Verteidigung: Mit einer Bewährungsstrafe den Knast vermeiden.

Das klappte. Der Staatsanwalt beantragte am Ende 18 Monate. Dazu eine Geldauflage von 1000 Euro. Damit war die Verteidigung weitgehend einverstanden. Wegen der Gerichtsschulden, die der Mann noch abzustottern hat, verzichtete das Gericht auf eine Geldauflage. Ein Urteil, mit dem am Ende alle leben konnten. Es ist rechtskräftig.

 
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