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Bad Kissingen
Jeweils zwölf Jahre für die Haupttäter
Odai K. wurde nur 15 Jahre alt. Im Prozess um seinen gewaltsamen Tod verhängte das Landgericht Bremen im April lange Haftstrafen. Doch die Sache ist noch nicht zu Ende.
Hohe Haftstrafen hat das Bremer Landgericht im April gegen die Angeklagten im Prozess um den Tod des 15-jährigen Odai K. verhängt.
Foto: Christopher Schulz | Hohe Haftstrafen hat das Bremer Landgericht im April gegen die Angeklagten im Prozess um den Tod des 15-jährigen Odai K. verhängt.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:38 Uhr

Der Prozess im fernen Bremen fand auch im Landkreis Bad Kissingen aufmerksame Beobachter. Vor allem in Bad Bockletwollten viele Menschen wissen, wie das Landgericht der Hansestadt den gewaltsamen Tod von Odai K. sühnt. 15 Jahre alt war der gebürtige Syrer gewesen, als er wenige Tage nach Neujahr 2017 den schweren Verletzungen erlag, die ihm in der Silvesternacht drei Männer durch brutale Schläge und Tritte zugefügt hatten. Nach der Flucht vor dem Krieg in seiner Heimat hatte Odai K. zunächst mit seinen Eltern und Geschwistern im Landkreis Bad Kissingen gelebt. Der inzwischen verstorbene Wolfgang Back, damals Bürgermeister von Bad Bocklet, und seine Lebensgefährtin hatten sich lange für die Familie und ihre Kinder eingesetzt.

Bereits im April hat das Landgericht Bremen nun lange Haftstrafen gegen die drei Angeklagten verhängt. Am insgesamt 74. Verhandlungstag des im Juli 2917 begonnenen Prozesses verurteilte es zwei 37 und 26 Jahre alte türkischstämmige Kurden zu jeweils zwölf Jahren Freiheitsentzug. Ein heute 18 Jahre alter Deutsch-Armenier, Neffe der beiden älteren Männer, erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Beendet ist die juristische Aufarbeitung des tödlichen Streits dadurch nicht. Wie ein Sprecher des Landgerichts Bremen am Donnerstag auf Anfrage bestätigte, sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die Sache geht in allen drei Fällen weiter zum Bundesgerichtshof.

Brutal geschlagen und getreten

Die Bremer Richter sahen es in ihrem Urteil als erweisen an, dass die drei Angeklagten den syrischen Jugendlichenim Hinterraum einer Teestube mit Fäusten und einer Whiskyflasche so brutal geschlagen und mit Füßen getreten haben, dass er am Morgen des 7. Januar 2017 im Krankenhaus starb. Das Gericht habe keine Zweifel, "dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen haben", zitieren norddeutsche Medien die vorsitzende Richterin. Entstanden war die Tat nach Überzeugung des Gerichts "aus nichtigem Anlass". Odai K. habe den damals kaum älteren dritten Angeklagten bei einem Streit beleidigt. 

Aus dem Umfeld der Angeklagten habe es Behauptungen gegeben, die Verhandlung sei ein Komplott mit religiösem Hintergrund gegen die drei Männer, berichtet der Bremer Weser-Kurier. Kurz nach der Tat sei den drei Männern zudem eine Nähe zur verbotenen kurdischen Partei PKK nachgesagt worden. Das Gericht, so die Zeitung, habe solcherart Theorien aber als "absurd" zurückgewiesen.

Keine Reue gezeigt

Beobachter des bis zum Urteil rund eindreiviertel Jahre dauernden Verfahrenes berichten, die Angeklagten hätten sich an den 74 Verhandlungstagen nicht zur Tat geäußert, keinerlei Reue gezeigt und kein Wort des Bedauerns hervorgebracht. Auch am letzten Verhandlungstag habe sich daran nichts geändert. Der jüngste Angeklagte sei im Gegenteil dadurch aufgefallen, dass er die vorsitzende Richterin während der Begründung des Urteils als "Schlampe" beschimpfte.

Unter den Zuschauern der Verhandlungen hatte es während des Prozesses immer wieder Tumulte gegeben. Auch am letzten Tag hatten Angehörige der Angeklagten die Mutter des Opfers nach Angaben von Beobachtern im Saal lautstark beschimpft. Odais Mutter habe die Angeklagten als "Hurensöhne" bezeichnet und sei nach der Urteilsverkündung zusammengebrochen.

Hohe Strafen

Die aus Sicht der örtlichen Beobachter hohen Strafen in dem vor allem in Norddeutschland viel Aufsehen erregenden Verfahren wurden nach Medienangaben in der Bremer Öffentlichkeit vielfach begrüßt. Viele fanden zudem das Verhalten von Zuschauern und Prozessbeteiligten unwürdig.

 
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