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Bad Kissingen
Briefe an die Redaktion: Paddelverbot auf der Saale - Wer übernimmt die Verantwortung, wenn etwas passiert?
Die Fränkische Saale im Landkreis Bad Kissingen.
Foto: Simon Snaschel | Die Fränkische Saale im Landkreis Bad Kissingen.
Bearbeitet von Simon Snaschel
 |  aktualisiert: 06.04.2024 02:41 Uhr

Zum Samstagsbrief an Bad Kissingens Landrat Thomas Bold zum Paddelverbot auf der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.

Die Berichterstattung und auch die Kommentare im Netz erfordern meiner Meinung nach eine Klarstellung und Präzisierung, um die Diskussion nicht fehlleiten zu lassen. Zuständig für das Gewässer ist das Wasserwirtschaftsamt und nicht das Landratsamt.

Ich denke, darüber sind sich alle einig.

Gewässer sind in drei Kategorien eingeteilt. Die Fränkische Saale ist ein Gewässer der ersten Ordnung. Hierfür ist der Staat und in Ausübung das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Der Landkreis kommt erst ins Spiel, wenn es um verkehrsrechtliche Gefährdung geht.

Wie auch zu lesen war, wurden bereits im letzten Jahr erhebliche Probleme festgestellt. Das wurde doch den Beteiligten mitgeteilt und vom Bootswandern abgeraten. Das Thema ist doch nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Zudem hat der Landkreis als aufsichtliche Behörde für die Verkehrssicherheit das Wasserwirtschaftsamt aufgefordert, den Umfang der Probleme, beziehungsweise die Anzahl der notleidenden Bäume festzustellen.

Erkennbar für jeden Bürger sind die Probleme in den Wäldern, die aus den unterschiedlichsten Gründen herrühren. Der Klimawandel ist einer der Gründe.

Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann sowohl zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit als auch zu einer zivilrechtlichen Haftung für den entstandenen Schaden führen. Wer ist dann schuld, wenn ein Paddler oder ein Passant von einem Baum getroffen wird und eventuell stirbt? Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Wer sagt: "Ich nehme in Kauf, dass Menschen zu Tode kommen können durch diese Unterlassung"?

Ist der Samstagsbrief oder sind die Kommentare die indirekte Aufforderung, diese Pflicht zum Schutz von Leib und Leben zu unterlassen und die Saale nicht zu sperren? Oder weiß man, da ist jemand nicht zuständig, aber fährt ihm trotzdem an den Karren?

Man hört heute im Rundfunk von Klagen, die eingereicht werden. Hört man auch, dass das alles nicht so schlimm und kein Problem ist? Dann können doch die Kläger gerne die Verantwortung für Menschenleben übernehmen.

Sicherlich hat sich die Situation dramatisch in den letzten Monaten beziehungsweise einem bis zwei Jahren verschärft, sodass man überfordert war. Das hat die Erkenntnis gebracht, dass das Wasserwirtschaftsamt "auf die Schnelle" nichts richten kann. Man kann es unterstützen oder Fremdfirmen beauftragen, etwas zu tun.

Gleichzeitig muss der Staat, beziehungsweise das Wasserwirtschaftsamt, für die Verluste einstehen und den Schaden mindern. Das wäre meiner Ansicht nach der richtige Adressat gewesen, wenngleich sich an der Gesamtsituation durch das Verbot nichts ändern würde.

Robert Erhard
97717 Sulzthal

 
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