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Hammelburg
Baumfällarbeiten an Bahnstrecke durch Hammelburg: Muss und darf die Rodung in der Vegetationsperiode sein?
Gründlich hat die Bahn AG entlang der Saaletalbahn quer durch Hammelburg Büsche und Bäume ausgeholzt. Ist das in der Vegetationsperiode überhaupt erlaubt?
Die Bahn rodet an der Saaletalbahn quer durch Hammelburg Bäume und Sträucher, um die Sicherheit des Bahnbetriebes zu gewährleisten.  
Foto: Wolfgang Dünnebier | Die Bahn rodet an der Saaletalbahn quer durch Hammelburg Bäume und Sträucher, um die Sicherheit des Bahnbetriebes zu gewährleisten.  
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 03.09.2024 02:44 Uhr

Tagelang kreischten an der Saaletalbahn in Hammelburg Motorsägen. Und sogar sonntags legten die Mitarbeiter nahe der Wohngebiete ihre Werkzeuge an. Manche Anwohner reagierten entsetzt auf den Kahlschlag und wundern sich: Während jedem Hobbygärtner solche gravierenden Einschnitte während der Vegetationsperiode bei hohen Strafen verboten sind, gelten an Bahnlinien offenbar andere Bestimmungen.

Das ist tatsächlich so. Denn in diesem Fall geht es um die Verkehrssicherheit, erläutert die Pressestelle der Bahn AG auf Nachfrage dieser Redaktion. Der Fokus liege dabei auf der Gewährleistung des vorgeschriebenen Lichtraumprofils, der freien Sicht auf Signale und den Erhalt der Evakuierungszone. Bei der Maßnahme in Hammelburg seien die betroffenen Flächen vorher auf arten- und naturschutzrechtliche Vorgaben geprüft worden.

Arbeiten haben sich angeboten, weil die Strecke ohnehin derzeit gesperrt ist

Angeboten habe sich die Aktion, weil die Bahnstrecke im Zuge von Gleiserneuerungsarbeiten aktuell noch bis 21. September ohnehin gesperrt ist. "Um die Einschränkungen für Reisende so gering wie möglich zu halten, finden die Maßnahmen gebündelt statt", so die Pressesprecherin der Bahn.

Die Arbeiten wurden bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die Sondergenehmigung wurde erteilt und liege vor, bestätigt das Landratsamt Bad Kissingen auf Nachfrage. Die dortige Pressestelle verweist ebenfalls auf das öffentliche Interesse der Arbeiten, "da die Verkehrssicherheit ohne die Maßnahme nicht mehr gewährleistet werden konnte".

Auch für Privatleute sei eine Genehmigung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Antrag und nach Prüfung möglich, auch wenn im privaten Bereich eine derartig große Maßnahme unwahrscheinlich sei.

 
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Kommentare
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  • Werner Böhm
    Darf das auf Radwegen auch gemacht werden? An manchen Stellen wäre es angebracht. Da hängt schon mal ein Zweig oder Ast auch Kopfhöhe.
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  • Peter Koch
    Das darf und muss auf allen öffentlichen Wegen gemacht werden. Zuständig sind allerdings die Leute auf deren Grund das Gewächs vor sich hin wuchert. Und die scheren sich oft nicht drum zu was sie verpflichtet sind.
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