Die Stadt Bad Kissingen hat lange an das Projekt Fürstenhof geglaubt. Als die Pläne, aus dem ehemaligen Diabetes-Reha-Zentrum am Westufer der Saale ein Luxus-Hotel zu machen, noch ernsthaft verfolgt wurden, stellte das Rathaus alle Weichen, um das zukunftsträchtige Projekt auch wirklich möglich zu machen. Mittlerweile aber ist dieser Glaube erloschen. Deshalb werden gerade wieder Weichen gestellt. Diesmal geht es darum, wenigstens die Voraussetzungen für eine neue Entwicklung in der Zukunft zu schaffen.
Der Bauausschuss des Stadtrats hat dazu am Mittwoch beschlossen, eine vor acht Jahren eigens für das Projekt beschlossene Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Kurgebiet wieder aufzuheben. Damals hatte die Stadt für das Projekt einen sogenannten "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" für das Projekt beschlossen. Mit der Folge, dass eine danach vorgenommene Änderung am Sondergebiet Kurgebiet für diesen Bereich nicht gilt. Gerade diese Änderung aber wäre für potenzielle Investoren attraktiv.
Geänderten Kurgebietssatzung
Diese Änderung machte möglich, dass im Kurgebiet im Gegensatz zu früher und im Gegensatz zum herausgenommenen Bereich um den Fürstenhof ausnahmsweise 25 Prozent der Geschossfläche für Dauerwohnen genutzt werden können. Bei diversen Gesprächen in den vergangenen Monaten, berichtete die Stadtverwaltung jetzt dem Bauausschuss, hätten Investoren aber "nur dann Entwicklungspotenzial für das Gebiet" gesehen, wenn diese Änderung auch für den Umgriff des Fürstenhofs gelten würde.
Wie sie dahin kommen kann, darüber will die Verwaltung nach der Aufhebung der alten Bebauungsplanänderung nachdenken. Weil es eine Weile dauert, bis die Voraussetzungen geschaffen sind, dort Projekte mit entsprechenden Anteilen von Wohnnutzung zu ermöglichen, gilt zudem eine Veränderungssperre. Sie sorgt dafür, dass in dem Bereich bis zu zwei Jahre keine Umbauten, Neubauten oder Abrisse genehmigt werden, die nicht den Zielen der Stadt entsprechen.
Keine ernsthaften Bemühungen
Vor den dafür nötigen und jeweils einstimmig gefassten Beschlüssen des Bauausschusses, hatte die Stadtverwaltung am Mittwochabend ausführlich begründet, wie sie zu dem Schluss kam, dass ernsthafte Bemühungen mit dem Bau zu beginnen, schon lange nicht mehr feststellbar seien.
Unterm Strich kam sie deshalb zu der Aussage, dass, selbst wenn man Verzögerungen durch eine Klage aus der Nachbarschaft berücksichtigt, die baurechtlichen Fristen für das Projekt verstrichen oder nicht mehr einzuhalten sind. "Die Baugenehmigung vom 2. September 2011", heißt es in den Sitzungsunterlagen der Verwaltung, "ist damit erloschen". Zwar hätten die russischen Investoren hinter der Schweizer Fürstenhof SA am 19. Oktober 2015 eine Baubeginnsanzeige bei der Stadt abgegeben. Allerdings hätten dieser Baubeginnsanzeige bereits nötige Nachweise gefehlt.
Geringfügige Abrissarbeiten
Darüber hinaus komme es auf die Baubeginnsanzeige letztlich gar nicht an. Sondern auf "die tatsächliche Bauausführung ". Der Bauherr müsse "die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnehmen, das genehmigte Vorhaben fertigzustellen". Das sei aber beim Fürstenhof nicht geschehen.
Es sei zwar zu "geringfügigen Abrissarbeiten" auf dem Areal gekommen, erklärte die Stadtverwaltung. Ansonsten seien aber "bis zum heutigen Tage keine ernsthaften Absichten zur Umsetzung des Vorhabens" mehr erkennbar. Darüber hinaus hätten die Investoren, bevor sie mit dem Bau hätten beginnen dürfen, noch diverse Unterlagen vorlegen müssen. Aber auch in dieser Hinsicht sei nichts geschehen. Siegfried Farkas