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Bad Brückenau
Bad Brückenau: Was jetzt durch den Rückzug von Bürgermeister Vogel alles auf den Stadtrat zukommt
Bürgermeister Jochen Vogel hat dieser Tage beantragt, aus dem Amt auszuscheiden. Zunächst muss der Stadtrat darüber entscheiden. Was das Prozedere vorsieht.
Der Stadtrat Bad Brückenau muss in seiner nächsten Sitzung zum Antrag von Bürgermeister Jochen Vogel (im Bild im Mai 2023 vor dem Rathaus) einen Beschluss fassen.
Foto: Isolde Krapf | Der Stadtrat Bad Brückenau muss in seiner nächsten Sitzung zum Antrag von Bürgermeister Jochen Vogel (im Bild im Mai 2023 vor dem Rathaus) einen Beschluss fassen.
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Seit kurzem ist die Nachricht raus, dass Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) wegen seiner Post-Covid-Erkrankung die Amtsgeschäfte in absehbarer Zeit abgeben will. Dem Bad Brückenauer Stadtrat lag zur Sitzung am 28. September bereits intern ein dementsprechendes Schreiben des Bürgermeisters vor. Darin beantragt der 50-Jährige, zum 1. Januar 2024 wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden.

Zweiter Bürgermeister Jürgen Pfister (PWG) ist derzeit im Urlaub. Nach Angaben des Dritten Bürgermeisters Heribert Übelacker (CSU) wird Vogels Antrag nun in der nächsten Sitzung des Stadtrats diskutiert, die für den 26. Oktober anberaumt ist. Übelacker schließt nicht aus, dass die Sitzung eventuell früher terminiert wird, sagt er im Gespräch mit dieser Redaktion. Hierzu seien noch Absprachen notwendig.

Amtsarzt erstellt ein Gutachten

Das Ratsgremium muss in der kommenden Sitzung beschließen, dass der Bürgermeister zur amtsärztlichen Untersuchung gehen soll, ist auf Anfrage dieser Redaktion beim Bayerischen Gemeindetag (München) zu erfahren. In solchen Fällen prüfe dann das Gesundheitsamt, beziehungsweise, der Amtsarzt, ob innerhalb von sechs Monaten eine Wiederherstellung der Gesundheit des Betreffenden möglich ist oder nicht.

Wird vom Amtsarzt die dauernde Dienstunfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin in einem Gutachten festgestellt, werde dieses Gutachten dann wiederum an die Stadt geschickt, ist vonseiten des Bayerischen Gemeindetags zu derartig gelagerten Fällen zu erfahren. Dann müsse sich der Stadtrat oder Gemeinderat erneut mit der Thematik beschäftigen und den Beschluss fassen, dass der Betreffende oder die Betreffende in den Ruhestand gehen kann.

Weitere drei Monate im Amt

Die Kommune schickt in der Folge einen Bescheid an den Antragsteller oder die Antragstellerin. Das formelle Prozedere sieht schließlich vor, heißt es aus München weiter, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin ab Datum des Bescheids noch drei Monate im Dienst bleibt und dann in den Ruhestand geht.

Der Betreffende, in diesem Fall Bürgermeister Jochen Vogel, könne in dieser Zeit, soweit es die Gesundheit zulässt, weiter Amtsgeschäfte wahrnehmen, so die Auskunft vom Bayerischen Gemeindetag. Er könne also beispielsweise noch wichtige Sitzungen leiten.

Wann später in Bad Brückenau neu gewählt wird, kann man deshalb jetzt noch nicht bestimmen, sagt Sachgebietsleiterin Stefanie Sitte (Kommunale Angelegenheiten) vom Landratsamt Bad Kissingen im Gespräch mit dieser Redaktion. Sie weist darauf hin, dass die Dienstunfähigkeit erst festgestellt sein muss. Dann könne drei Monate später gewählt werden. "Wir legen zwar dann vom Landratsamt aus den Termin fest, aber in Absprache mit der betreffenden Kommune."

 
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