Schweinfurt

Angeklagter gesteht sexuellen Missbrauch

Die minderjährige Freundin der Tochter war das Opfer, seiner Nichte schickte der Angeklagte Pornos aufs Handy. Vier Verhandlungstage sind für diesen Missbrauchsprozess vorgesehen, fortgesetzt wird er am 3. Dezember.
Vor dem Landgericht Schweinfurt ist ein 52-Jähriger wegen 'schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes' angeklagt.  Foto: Archiv Ulrike Müller       -  Vor dem Landgericht Schweinfurt ist ein 52-Jähriger wegen 'schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes' angeklagt.  Foto: Archiv Ulrike Müller
| Vor dem Landgericht Schweinfurt ist ein 52-Jähriger wegen "schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes" angeklagt. Foto: Archiv Ulrike Müller

Die Taten liegen schon geraume Zeit zurück. Vom Frühjahr 2015 bis März 2017 soll ein 52-jähriger Rentner in einem Ort im Landkreis Bad Kissingen die elf beziehungsweise zwölf Jahre alte Freundin seiner Tochter aus der Nachbarschaft dazu gebracht haben, in wenigstens zehn Fällen massive sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, heißt es in der Anklageschrift , die der Staatsanwalt am Donnerstag vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt verlesen hat. Angeklagt sind die Taten als "schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes".

Pornografische Bilder und Videos

Dazu kommen drei weitere "einfache" Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs . Im März und April 2017 soll er seiner elfjährigen Nichte pornografische Bilder und Videos aufs Handy geschickt haben, darunter ein Gruppensex-Video. In zwei der Fälle habe er kurz darauf die WhatsApp-Nachricht geschickt, die Dateien seien versehentlich bei der Nichte gelandet, sie seien für eine andere Person bestimmt gewesen.

Das kauft ihm die Staatsanwaltschaft nicht ab. Vielmehr habe der Angeklagte damit nur seine Absicht, "auf die Zeugin sexuell einzuwirken", verschleiern wollen. Eine dritte Bilddatei, die der Onkel seiner Nichte an einem Nachmittag Anfang September 2017 zugeschickt habe, zeige ihn selbst mit entblößtem Unterkörper auf einer Sonnenliege. Dazu den Text "Nochmal Sonne tanken", so der Staatsanwalt .

Schweren Missbrauch im eigenen Haus durchgeführt

Die schweren Missbrauchstaten am Nachbarskind soll der Rentner im eigenen Haus durchgeführt haben, sowohl im Wohnzimmer als auch im Ehebett, wenn seine Frau und die Tochter nicht zu Hause waren. Einmal habe er das Kind schon völlig unbekleidet an der Haustür empfangen, heißt es in der Anklage.

Gegen den 52-Jährigen wurde nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe Haftbefehl erlassen, der aber außer Vollzug gesetzt ist. Was sagt er dazu?

Er selbst sagt nichts, sondern lässt seinen Verteidiger vortragen: "Ich übernehme mit einem Geständnis die Verantwortung für das Geschehen." Alles in der Anklage sei zutreffend, nur die eine oder andere Örtlichkeit nicht. Bei den "Vorgängen" mit dem Nachbarskind sei "kein Zwang im Spiel" gewesen. Er schäme sich aber sehr, zumal er selbst als Jugendlicher sexuellen Missbrauch erfahren habe, und entschuldige sich bei den Kindern und ihren Familien . Insbesondere wolle er den Mädchen durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht ersparen.

Keine Nachfragen zugelassen

Nachfragen seitens des Gerichts oder Staatsanwalts lässt der Angeklagte nicht zu. Er lässt sich auch nicht vom psychiatrischen Sachverständigen explorieren, wodurch seine sexuelle Orientierung erkennbar und die Motive für sein Handeln verständlich werden könnten.

Die Ex-Frau des 52-Jährigen, die ein Aussageverweigerungsrecht hat, will als Zeugin Angaben machen. Für ihre Vernehmung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Vier Verhandlungstage sind für diesen Missbrauchsprozess vorgesehen, der durch das Geständnis auch kürzer ausfallen könnte. Fortgesetzt wird er am 3. Dezember.

Stefan Sauer

 
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