WÜRZBURG
Zimmerer: Presseberichte von 1962 bis 1984 (24/52)
8. Juni 1963, Nürnberger Zeitung:
Prozess OBM Zimmerer gegen Meisner schloss mit einem Vergleich
Die "Nürnberger Zeitung" berichtet, Zimmerer und der Main-Post-Herausgeber Michael Meisner hätten ihre gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Vergleich beendet.
Die "NZ" fasst zusammen, dass die Main-Post scharfe Vorwürfe gegen Rücker erhoben und das Grundstücksgeschäft mit der Wiederwahl Zimmerers in Verbindung gebracht.
Zimmerer stellte gegen Meisner einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem die Dritte Zivilkammer des Landgerichts München I im November 1962 teilweise stattgab.
Beide Parteien legten Berufung zum Oberlandesgericht München ein.
Die "NZ" schreibt: "Vor dem 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München nahm dann Dr. Zimmerer im Februar 1963 wegen des inzwischen von ihm angestrengten Hauptsacheprozesses seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Dr. Zimmerers Klage lautete auf Unterlassung."
Die Beweisaufnahme vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts München I, die am 29. Mai 1963 in Würzburg tagte, wurde nach der Vernehmung nur eines Zeugen auf Antrag beider Parteien vertagt. "Ursprünglich sollten 24 Zeugen, darunter zahlreiche Würzburger Stadträte, gehört werden. Vor der gleichen Kammer kam dann der Vergleich zustande."
Würzburger Grundstücksaffäre beendet
Prozess OBM Zimmerer gegen Meisner schloss mit einem Vergleich
Die "Nürnberger Zeitung" berichtet, Zimmerer und der Main-Post-Herausgeber Michael Meisner hätten ihre gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Vergleich beendet.
Die "NZ" fasst zusammen, dass die Main-Post scharfe Vorwürfe gegen Rücker erhoben und das Grundstücksgeschäft mit der Wiederwahl Zimmerers in Verbindung gebracht.
- Die Skandale des Dr. Zimmerer
- Kommentar: Keine Straße für Helmuth Zimmerer
- Dokumentation: Zimmerers Doktorarbeit
Zimmerer stellte gegen Meisner einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem die Dritte Zivilkammer des Landgerichts München I im November 1962 teilweise stattgab.
Beide Parteien legten Berufung zum Oberlandesgericht München ein.
Die "NZ" schreibt: "Vor dem 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München nahm dann Dr. Zimmerer im Februar 1963 wegen des inzwischen von ihm angestrengten Hauptsacheprozesses seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Dr. Zimmerers Klage lautete auf Unterlassung."
Die Beweisaufnahme vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts München I, die am 29. Mai 1963 in Würzburg tagte, wurde nach der Vernehmung nur eines Zeugen auf Antrag beider Parteien vertagt. "Ursprünglich sollten 24 Zeugen, darunter zahlreiche Würzburger Stadträte, gehört werden. Vor der gleichen Kammer kam dann der Vergleich zustande."
Themen & Autoren / Autorinnen