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WÜRZBURG
Zimmerer: die Doktorarbeit
Titelblatt von Helmuth Zimmerers Doktorarbeit 'Rasse, Staatsangehörigkeit, Reichsbürgerschaft. Ein Beitrag zum völkischen Staatsbegriff, angenommen von der Uni Erlangen im Jahr 1936.
Foto: Repro: Wolfgang Jung | Titelblatt von Helmuth Zimmerers Doktorarbeit "Rasse, Staatsangehörigkeit, Reichsbürgerschaft. Ein Beitrag zum völkischen Staatsbegriff, angenommen von der Uni Erlangen im Jahr 1936.
Wolfgang Jung
Wolfgang Jung
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:41 Uhr
Helmuth Zimmerers Doktorarbeit „Rasse, Staatsangehörigkeit, Reichsbürgerschaft. Ein Beitrag zum völkischen Staatsbegriff“.

Aus urheberrechtlichen Gründen stellen wir die Dissertation nur in Auszügen vor.


Zimmerer stellt seiner Dissertation die Idee voran, der Rassismus habe für das 20. Jahrhundert jene Bedeutung, welche die Ideale der Französischen Revolution für das 19. Jahrhundert hatten:
  • „Waren die Ideen von 1789 das Kennzeichen des 19. Jahrhunderts, so wird das 20. geprägt durch den Glauben an die naturgegebene und gottgewollte Ungleichheit der Menschen als Grundlage allen Lebens. Damit ist der Begriff Rasse, der bisher eigentlich fast nur Naturwissenschaftlern etwas sagen sollte und konnte, in den Mittelpunkt des ganzen Lebens gerückt.“ (Seite 1)

 
Sein geistiges Fundament macht er unverzüglich klar:
  • „Da es eine wertefreie Wissenschaft nicht gibt, muss auch jede wissenschaftliche Arbeit ihre weltanschaulichen Fundamente aufzeigen. Diese fußen für uns vor allem im Buch des Führers ,Mein Kampf‘ und im Programm der NSDAP.“ (Seite 2)

 
Und die Folgen auch:
  • „Das rassische Denken muss naturgemäß den größten Einfluss auf die Gestaltung des Staates und seiner Einrichtungen haben.“ (Seite 2)

  • „Schließlich ist zu bedenken, dass die Grundlage unserer Arbeit nur das rassische Denken ist.“ (Seite 3)

 Im April 1943 meldet der Reichsführer-SS Heinrich Himmler in seiner Rede in Charkov Vollzug: „Wir (die SS, d. Red.) sind (...) als konsequenteste Nationalsozialisten von der Blutsfrage ausgegangen. Wir haben die Blutsfrage als erste wirklich durch die Tat beantwortet.“
 
Die Wissenschaften, meint Zimmerer, dienen nicht dem Streben nach Erkenntnis:
  • „Da Wissenschaft keinen Eigenwert hat und nur dem Volke dient, ist uns eine ängstliche Abgrenzung ihrer Gebiete fremd.“ (Seite 3)

  • „So werden wir nicht zurückschrecken, rechtspolitische Grundsätze neben geltendes Recht zu setzen.“ (Seite 3)

  • „An Mut, neue Gesichtspunkte zu sehen, darf es dabei nicht fehlen.“

Die „Nürnberger Nachrichten“ kommentieren am 18. Januar 1963, an diesem Mut habe es den Nationalsozialisten keineswegs gefehlt. „Was dabei schließlich herausgekommen ist, haben wir inzwischen an seinen Folgen eindrucksvoll zu spüren bekommen.“ Zimmerer, inzwischen Oberbürgermeister, scheine es an diesem Mut immer noch nicht zu fehlen. Die NN schreiben: „Die örtliche Würzburger Presse nennt ihn ,selbstherrlich‘ und ,hochfahrend‘.“
 
Zimmerer verknüpft den Rassismus mit seiner Idee vom Recht:
  • „Dass das rassische Denken die Grundlage nationalsozialistischer Weltanschauung ist, wird auch heute noch in der juristischen Literatur viel zu wenig beachtet.“ (Seite 5)

  • „In fachgelehrte Auseinandersetzungen können wir uns allerdings nicht einlassen; unsere Grundlage ist die wissenschaftlich begründete und blutsmäßig vorhandene Erkenntnis rassischer Werte.“ (Seite 5) 

Im Eigentlichen ist ihm gleichgültig, was die Wissenschaft zutage fördert:
  • „Blut und Rasse sind ja nicht nur Forschungsergebnisse der Naturwissenschaft, sondern Grundelemente weltanschaulicher Überzeugung.“ (Seite 5)

  • „Seele bedeutet Rasse von innen gesehen und umgekehrt ist die Rasse die Außenseite der Seele.“ (Seite 7)

  • „Die Rasse ist unser Wertprinzip.“ (Seite 7)

 
Aber die Deutschen haben ein Problem:
  • „Wie alle europäischen Völker ist auch das deutsche ein Rassengemisch.“ (Seite 9)
 
Zimmerer findet die Lösung in den Nürnberger Gesetzen, mit denen die Nationalsozialisten die Reinheit der Rasse schützen wollen:
  • „Heute ist der Begriff der arischen Abstammung (…) durch die Festlegungen der Nürnberger Gesetze ersetzt.“ (Seite 10)

 
Zimmerer stellt sich als Rassist vor, der keine „Wertskalen der Rassen“ aufstellen will. Vorläufig. Eine Seite später schon wertet er.
  • „Auf der anderen Seite aber bedeutet die Betonung der Rassenverschiedenheit der Völker nicht die Züchtung eines Rassenhasses, ja nicht einmal den Ausdruck einer Minderwertigkeit eines anderen Volkes. Wir sind überzeugt davon, dass die einzelnen Rassen an Körper, Geist und Seele verschieden geartet sind. Da aber diese Verschiedenartigkeit göttlicher Schöpferwille ist, stellen wir keine Wertskalen der Rassen auf.“ (Seite 11)

 
Zimmerer lehnt ab, was anders und ihm fremd ist.
  • „Der Rassewert ist daher Wert einer Rasse für eine Gesittung, den wir absolut nicht feststellen können, da ja unser ganzes Denken und damit auch unsere Vorstellung von der Gesittung rassegebunden ist. Gleichgültig, ob ,an sich‘ gut oder schlecht, die Andersartigkeit und Fremdheit gibt den Ausschlag für die Ablehnung. Daher können auch Fremdrassige nicht zum Volk gehören, da sie ja gar nicht dasselbe Erleben, das Gefühl der Zusammengehörigkeit haben können.“ (Seite 11)

 
Daraus ergibt sich:
  • „Wir kennen zwar jeder Rasse ihren Eigenwert zu, müssen jedoch schärfstens eine Mischung von einander fremden Rassen ablehnen.“ (Seite 11)

 
Eine Seite ist vergangen, seit Zimmerer keine „Wertskalen der Rassen“ aufstellen wollte. Jetzt tut er es.
  • "Während eine Vermischung der verwandten Rassen untereinander ohne große Gefahr möglich ist, wie das Bestehen der europäischen Völker beweist, führt jede Mischung einer höheren Rasse mit einer tieferen im Gesamtergebnis zu einer Verschlechterung der höherstehenden und macht damit jahrtausendelange Arbeit der Höherzüchtung hinfällig." (Seite 12)

  • "Da wir die Gefahren der Rassenmischung nicht im verschiedenen Wert, sondern in der verschiedenen Art der Rassen sehen, ist es z. B. überflüssig, etwa die Minderwertigkeit der jüdischen Anlagen beweisen zu wollen. Die Juden sind ein Volk vorderasiatischer und orientalischer Art, also eines von dem unseren völlig fremden Wesens, mit dem wir jede Verbindung eben deswegen ablehnen müssen.“ (Seite 12)  
Der Doktorand befasst sich mit dem Zusammenhang von Rasse und Kultur:
  • "Jeder Mensch ist bis in die unbewussten Regungen des Gemütes und Äußerungen seines Gehirns in Rasse und Volk verwurzelt. (Seite 13)

  • "Die Rasse bestimmt des Menschen Gedanken und Empfindungen, Kräfte und Treibe, prägt sein geistiges und seelisches Gesicht nicht weniger als seine äußere Gestalt, ohne dass damit Körper und Geist in eine kausale Abhängigkeit voneinander gebracht wären." (Seite 13)

  • "Demnach hat jede Rasse ihre eigene Kultur, zu der sie eben dann im besonderen Maß befähigt ist". (Seite 13)


Zimmerer hat keinen Zweifel, aus welchen Quellen deutsches Recht zu schöpfen ist:
  • „Ursprüngliche Rechtsquelle ist das im Volksempfinden wurzelnde Recht. Daraus stammen (…) die staatlichen Gesetze, das Gewohnheitsrecht und der Führerbefehl.“ (Seite 17)

  • „Sie (die Gesetze, d. Red.) sind Plan und Wille des Führers.“ (Seite 17)

  • „Die rassegebundene Volksseele ist das Maß des Denkens.“ (Seite 18)

 
Und wie ist die „rassegebundene Volksseele“ zu schaffen? Zimmerer weiß es.
  • „Durch rassehygienische Maßnahmen hat er (der Staat, d. Red.) die minderwertigen und verdorbenen Elemente der eigenen Rasse- und Blutsgemeinschaft auszumerzen und alles rassisch Starke und Gesunde zu fördern.“ (Seite 18)

  • „Dazu kommt nun die Verhinderung des Einströmens fremder Rasse und fremden Blutes und die Ausschaltung rassefremden politischen, geistigen und wirtschaftlichen Einflusses.“ (Seite 18)

1943 bläut Himmler in Charkov den Kameraden von der SS ein: „Wir haben nur eine Aufgabe, zu sehen und diesen Rassenkampf erbarmungslos zu führen.“

Sieben Jahre vorher denkt Zimmerer über die rechtlichen Voraussetzungen für den „Rassenkampf“ nach.

  • „Da der Primat der Rasse Grundlage der Staatsführung ist, ist nicht etwa Rasserecht ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, sondern die rassische Rechtslehre sagt, dass jeder positive Rechtssatz Auswirkung rassischen Denkens sein muss, dass es überhaupt nichts gibt, was nicht unter dem Gesichtspunkt der Rasse bewertet wird.“ (Seite 18 f.)

 
Von der Demokratie hält der künftige Oberbürgermeister Würzburg nichts:
  • „Das Parlament muss zustande kommen in Wahlen mit allgemeinem und gleichen Wahlrecht, ein typisches Merkmal individualistischer Zersetzung, weil dabei nur eine Summe von Einzelnen handelt, nicht eine Gemeinschaft.“ (Seite 25)

  • „Diese in wesentlichen Punkten also auf Fiktionen aufbauende Demokratie muss die Auflösung des Staates bewirken. Sie ist die politische Form des rassischen Niedergangs, die allen Gruppen unter dem Schlagwort der Gleichheit und Gleichberechtigung die gleichen Rechte gibt, die der wertvolle Teil des Volkes einst erkämpft hat.“ (Seite 25)

 
Der Marxismus ist ein deutsches Denkgebäude, entwickelt vom Trierer Karl Marx und vom Wuppertaler Friedrich Engels. Zimmerer macht sich eigene Gedanken:
  • „(…) müssen wir hier doch eine Schilderung der marxistischen Staatsideologie geben; ist ja auch sie eine rassengebundene und zwar die einer uns völlig fremden Rasse, die sich nur aus dem Abgrasungsbrauch des asiatischen Nomadentums erklären lässt... Eine Trennung der verschiedenen Richtungen des Marxismus vorzunehmen, ist unnötig ... Wir sehen heute klar den Übergang vom liberalistischen zum bolschewistischen Staat.“ (Seite 28)

 
Nein, mit der Idee von der Demokratie mag er sich nicht anfreunden:

„Die kulturellen und biologischen Folgen der Wahnsinnsform der Demokratie traten offen zu Tage.“ (Seite 29 f.)
 
Zimmerer bevorzugt den Nationalsozialismus:
  • „Der Nationalsozialismus lebt aus der mächtigsten Tradition, die es auf Erden gibt, aus der Ewigkeit des sich immer wieder erneuernden Volkes. An die Stelle des Individuums setzt er eine Gemeinschaft und zwar die lebendige Gemeinschaft des Volkes. Damit rückt er bewusst auch in den Mittelpunkt staatlichen Denkens das Volk.“ (Seite 30)

 
Und wer kein Nazi ist, hat nichts zu sagen:
  • „Der gesamte Volks- und Staatsaufbau darf nur noch Nationalsozialisten in die Hand gegeben werden. Die eigentliche kämpferische Schicht wird immer nur eine Minderheit sein, der politische Soldat mit politischen und soldatischen Tugenden wird daher durch Auslese aufgrund seines Blutes und seiner Leistung im Orden der Partei geschaffen.“ (Seite 38) (Der „Orden der Partei“ ist die SS, der Zimmerer den Nürnberger Nachrichten zufolge angehörte. D. Red.)

 
Kurze Zusammenfassung nach zwei Dritteln der Arbeit:
  • „Neben der politischen Folge des Führergedankens steht als wichtigste biologische die Förderung des Gesunden, die Ausmerzung des Untüchtigen, die Verhinderung der Rassenmischung.“ (Seite 54)

 
Frauen sind für Zimmerer erst Frauen, wenn sie einen Zweck erfüllen: Nazi-Nachwuchs gebären.
  • „Erst wenn sie (die Frau, d. Red.) Mutter ist, beweist sie ihren Wert für die Volksgemeinschaft. Normalerweise erhält daher die Frau die politische Reife erst mit ihrer Verheiratung, wie der Mann nach Erfüllung der Arbeits- und Wehrpflicht.“ (Seite 59)

  • „Ein deutsches Reich der Zukunft wird also gerade die kinderlose Frau – gleich ob verheiratet oder nicht – als ein nicht vollwertiges Mitglied der Volksgemeinschaft betrachten.“ (Seite 59)


Die „Nürnberger Nachrichten“ bedauern: „Arme alte Mädchen!“ Und meinen: „Hätte der Doktorand nur solche platte Redensarten aneinandergefügt, dann könnte man vielleicht sagen, er habe vor lauter Phrasen die Konsequenzen nicht erkannt, die hinter seinen ,wissenschaftlichen Thesen‘ stecken. Aber für ein solches Alibi war Herr Zimmerer schon damals zu intelligent und zu eifrig bei der Sache.
 
Für Zimmerer ist die Staatsangehörigkeit eine Frage von „Blütigkeit“.
  • „Die Einbürgerung nichtstaatsangehöriger Volksgenossen ist (…) zu erleichtern. Voraussetzung für sie sind nur Deutschblütigkeit und Bekenntnis zum Deutschtum. Rassische und erbgesundheitliche Momente müssen den Ausschlag geben.“ (Seite 60)

 
Der Jurist übereignet den Menschen dem nationalsozialistischen Staat und schließt den Rechtsweg aus.
  • „Es ist für den Staat untragbar, dass ihm Frauen durch Eheschließung verlorengehen. (…) Der deutsche Staat wird seine Angehörigen nach Möglichkeit festhalten. Daher ist auch das Ausscheiden aus der Staatsgemeinschaft nicht in das Belieben des einzelnen, etwa gar als verwaltungsgerichtlich verfolgbarer Anspruch gestellt.“ (Seite 60)

 
Heute skandieren Neonazis „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!“. Zimmerer hat das schon mal vorgedacht:
  • „Wer durch Wort oder Tat der Gemeinschaft entgegenarbeitet, sei es im In- oder Ausland, wer sich lieber international verbunden fühlt, soll der Gemeinschaft und ihrem Staat auch nicht angehören.“ (Seite 60 f.)

 
Die Judenheit ist für Zimmerer keine Religionsgemeinschaft, und die Folgen ihres Seins sind für ihn klar:
  • „Als zum Beispiel durch ein Norddeutsches Bundesgesetz vom 3. 7. 1869 aus der Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses hergeleitete Beschränkungen  aufgehoben wurden, ließ man die Juden jetzt auch zu den öffentlichen Ämtern zu, da man ja nicht erkannte, dass sie nicht eine Religionsgemeinschaft, sondern ein vorwiegend durch die vorderasiatische und orientalische Rasse bestimmtes Volk darstellen.“ (Seite 61)

  • „(…) insbesondere war der kulturelle Niedergang Deutschlands nicht zuletzt eine Folge seiner Verjudung.“ (Seite 61 f.)

 
Zimmerers Plädoyer gegen das gleiche Recht für alle:
  • „Wir haben nun einmal eine Anzahl von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht deutschen Blutes sind. So ist auch hier eine Trennung von Idee und Wirklichkeit unvermeidlich. Entgegen dem Grundsatz, dass nur Volksgenossen Staatsangehörige sein können, behalten sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie bleiben der Staatsgewalt unterworfen. Dieser Mangel ist nun einmal hinzunehmen. Dagegen ist die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen ein zu beseitigender Fehler. Die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte wird man ihnen daher nicht zuerkennen können.“ (Seite 62).


Die „Nürnberger Nachrichten“ kommentierten 1963: „Mit solchen Thesen ist schon 1936 ein erster Wegweiser gesetzt, der folgerichtig in den kommenden Jahren auf die breite Straße zu den Vernichtungslagern führte.“
 
Zimmerer empfindet eine grenzenlose Liebe:
  • „Dass wir keine besondere Freude an ihnen (den Fremden, d. Red.) haben, sie insbesondere nicht assimilieren oder aufsaugen wollen, ergibt sich aus unseren rassischen und völkischen Grundsätzen, die es uns verbieten, fremde Bestandteile in den Volkskörper aufnehmen. Indem wir in grenzenloser Liebe und Treue an unserem Volkstum hängen, respektieren wir die nationalen Rechte auch der anderen Völker aus dieser selben Gesinnung heraus.“ (Seite 62)


Die „Nürnberger Nachrichten“ meinten: „Von dieser Respektierung anderer Völker können die Überlebenden dieser Völker ein Lied singen.“
 
Zimmerers Liebe ist eine Liebe mit Folgen: Juden raus!
  • „Wir kennen daher auch nicht den Begriff des Germanisierens. Daher müssen auch die Juden ,entgermanisisiert‘ werden.“ (Seite 62)

 
2006 brachte die NPD zur Fußballweltmeisterschaft einen Kalender heraus. Auf dem Titel war ein Fußballer mit der Rückennummer des dunkelhäutigen deutschen Nationalspielers Patrick Owomoyela zu sehen. Dazu texteten die Rechtsextremisten: „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ Dafür verurteilte das Landgericht Berlin den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. – Welches Urteil hätte Zimmerer für das hier geblüht?
  • Die Angehörigen außereuropäischer Rassen, besonders Juden und Farbige, wird die Handhabung der Einbürgerungspolitik wohl in Zukunft auch tatsächlich ausnahmslos von der Staatsangehörigkeit ausschließen. Nur durch Abstammung werden solche Personen sie überhaupt noch erwerben können. Ihre Wesensart ist der unseren zu fremd, als dass eine irgendwie geartete Verbindung mit ihnen in Frage käme.“ (Seite 62 f.)

 
Und noch einmal für alle, die Zimmerer nicht verstanden haben, zwei Jahre vor der Reichspogromnacht vom 9. November 1938:
  • „Die Entscheidung, ob eine Einbürgerung als unerwünscht anzusehen ist, erfolgt nach (…) völkisch-nationalen Gesichtspunkten (…). Es werden davon also neben Personen, die Volk und Staat wegen ihrer schlechten menschlichen Qualitäten abträglich sind, besonders die im Weimarer Staat in unverhältnismäßig großer Zahl eingebürgerten Ostjuden betroffen. Ein solcher Widerruf, der den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft (…) zur Folge hat, ist eine klare rassenpolitische Maßnahme.“ (Seite 65)

 
Der Jurist verabschiedet sich vom Recht:
  • „Was deutsch ist und was dem deutschen Volke nützt oder schadet, kann nur der Volksangehörige bzw. der Artverwandte empfinden. Nur dieser soll über die Geschicke des Reiches mitbestimmen.“ (Seite 67)

 
Das Mittel, nach der die Volksangehörigen und die anderen zum Zwecke finaler Maßnahmen voneinander zu unterscheiden sind, ist entwickelt: die Nürnberger Rassegesetze (Reichsbürgergesetz) von 1935. Zimmerer findet sie gut.
  • „Sehr wichtig istder nun, dass durch die 1. DVO (Durchführungsverordnung, d. Red.) zum RBürgG. (Reichsbürgergesetz, d. Red.) vom 14.11.1935 – wegen ihrer Wichtigkeit vom Führer selbst unterzeichnet – die wichtigsten Artfremden, die Juden und die jüdischen Mischlinge, begrifflich festgelegt werden.“ (Seite 68)

 
Zimmerers Idee und ihre Praxis:
  • „Die von den Juden angestrebte Assimilation wird damit rückgängig gemacht. Die Dissimilation ist die einzige mögliche Lösung der Judenfrage. Eine nationale Minderheit des Völkerrechts stellen die Juden nicht dar, da es ja keinen jüdischen Staat gibt.“ (Seite 75)


Noch einmal die „Nürnberger Nachrichten“ von 1963: „Diese Dissimilation war schließlich das, was in Auschwitz, Warschau, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Dachau, Bergen-Belsen usw. usw. geschah.“
 
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