Planten und entschieden dann Kommunen nach bisheriger Praxis, könnten Investoren klagen, wenn sie sich dadurch benachteiligt fühlen. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass in solchen Fällen hohe Entschädigungszahlungen im Raum stünden, heißt es in einer Studie des gemeinnützigen Beteiligungsnetzwerks campact. So baue eine Klage an sich schon Druck auf, ist in der Studie nachzulesen.
In einem Positionspapier wehren sich deshalb die Kommunalen Spitzenverbände gegen ein einklagbares Recht auf Marktzugang. Investorenschutz nicht über private Schiedsgerichte, sondern in transparenten Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, fordert das Papier, das mit dem Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wurde.
Das Ministerium stellte in der vergangenen Verhandlungsrunde die Idee eines Handelsgerichtshofes statt geheimer Schiedsgerichte vor. Aber auch das sei ein Sondergericht, das vor allem dem umfassenden Investoren-Schutz diene, so der Deutsche Richterbund in einer Stellungnahme. Die Rechtsetzungsbefugnis der EU und der Mitgliedsstaaten würde dadurch eingeschränkt, das etablierte Gerichtssystem geändert. Der Gerichtshof wäre quasi ein ständiges Schiedsgericht, so der Richterbund.