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WÜRZBURG/BERLIN
Vorwürfe gegen Bordell-Betreiber teils nicht beweisbar
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:20 Uhr

Überdies stellte sich heraus, dass die Betreiber die Berliner Polizei selbst darauf hingewiesen hatten, dass plötzlich die „Hells Angels“ im „Artemis“ aufgetaucht waren. Bleibt der Vorwurf, dass Schichtzeiten und vorgeschriebene Kleiderordnung für die Prostituierten ein Indiz sind, mit dem sich ein Angestelltenverhältnis (und damit hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge) belegen lässt. Das Gericht betonte, dass auch andere Unternehmen Regelungen haben, die dort Geld verdienende nicht automatisch zu Arbeitnehmern machen.

Staatsanwalt aufgefallen

Der Leitende Berliner Staatsanwalt Andreas Behm, der die Razzia verantwortete, war in Berlin schon zuvor durch spektakuläre Aktionen aufgefallen, die sich am Ende als Blamage erwiesen. Nach der rechtswidrigen Durchsuchung bei einem CDU-Abgeordneten 2014 musste er sich entschuldigen. Zudem gab es 2015 behördenintern Ärger wegen der gescheiterten Anklage gegen den Rapper Bushido.

Unmittelbar nach der Artemis-Razzia wurde Behm als Chef der Staatsanwaltschaft abgelöst. Er arbeitet jetzt als Abteilungsleiter - zuständig für den Strafvollzug - im Justizministerium von Brandenburg.

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