Er und sein Bruder sitzen nach einer Haftprüfung weiter in U-Haft. Aber im Beschluss des zuständigen Gerichts vom 30. Juni heißt es dazu: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung seien zwar noch nicht abgeschlossen. Aber zum härtesten Vorwurf – Zwangsprostitution mit Hilfe der kriminellen Rocker der Gruppe „Hells Angels“ – gebe es „keinen dringenden Tatverdacht“ mehr. Dies bestätigt Verteidiger Jan Paulsen.
Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich die Ermittlungen gegen ein modernes Geschäftsmodell für Rotlicht-Geschäfte richteten: Die Betreiber kommen nicht aus dem Zuhälter-Milieu. Sie stellen nur noch die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Frauen können sich einmieten und arbeiten offiziell auf eigene Rechnung.
Das hatten Ermittler zuletzt nicht geglaubt. In der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft waren die Frauen mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden.
Gravierendster Vorwurf vom Tisch
Anwalt Paulsen verweist auf den Beschluss des Gerichts vom 30. Juni. Der zeige, dass die Rocker zwar selbst im „Artemis“ verkehrten, Beweise für Geschäftsverbindung gebe es aber nicht.