Anwälten wie Ostermann schildern Mandanten: Keiner habe ihnen gesagt, dass das Geschäftsmodell ein hohes Risiko bis zum Totalverlust bedeuten kann. „Man kann Vermittler nun wegen Falschberatung haftbar machen, wenn man sie zu fassen kriegt“, sagt der Anwalt. Dabei stellt sich aber die Frage der Verjährung. Er hat Klage eingereicht und macht nun Forderungen geltend.
Ermittler sicherten bei den Angeklagten Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe. Auch nicht angeklagte Geschäftsfreunde, die bei Frankonia mit profitierten, müssen mit Forderungen rechnen – etwa solche, die Beraterhonorar ohne nennenswerte Gegenleistung kassierten.
Insolvenzverwalter Markus Schädler ist entschlossen: „Es ist jetzt meine Aufgabe, im Sinne der Gläubiger bei den Angeklagten Schadenersatz-Forderungen geltend zu machen.“ Je nachdem, was er an Geld eintreiben kann, hoffen manche Anleger, zumindest einen Teil ihres Geldes wiederzusehen. Andere, die etwa für ihre Einmalzahlungen in der Vergangenheit schon Ausschüttungen kassiert haben, bekamen gerade Post: Sie sollen den Gewinn zurückzahlen.