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WÜRZBURG
Urteil: Privatdetektiv geht leer aus
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:09 Uhr

Für das Gericht ist klar, dass zwischen der alten Dame und dem Detektiv „Dienste höherer Art“ vereinbart worden sind, die laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) fristlos, formlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Genau das, so das Urteil, habe die 76-Jährige mit ihrem Anruf getan, weshalb der Detektiv keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung habe.

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