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WÜRZBURG
Urteil: Privatdetektiv geht leer aus
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:09 Uhr

Außer Spesen nix gewesen: Das Landgericht Würzburg wies die Klage eines Privatdetektivs gegen eine 76-Jährige ab. Der Mann war nach Neuseeland geflogen und hatte dort für teures Geld einen alten Bekannten der Würzburgerin ausfindig gemacht, der vor über 30 Jahren dort hin ausgewandert war.

Eines ist klar: Maria K. (Name von der Redaktion geändert) aus Würzburg hat im Oktober 2015 einen Privatdetektiv beauftragt, für sie den Reiseleiter Walter Müller (Name geändert) in Neuseeland zu suchen, den sie vor vielen Jahren dort kennengelernt hatte.

Der Grund: Die kinderlose 76-Jährige ordnet ihren Nachlass und will einer neuseeländischen Hilfsorganisation 150 000 Euro vermachen. Walter Müller, den die Redaktion im Internet innerhalb weniger Sekunden ermittelt hatte, sollte ihr helfen, einen passenden, gemeinnützigen Verein in Neuseeland zu finden. Als Vorschuss zahlte die Frau dem Detektiv 300 Euro. Es wurde eine „Vorabrecherche“ per Telefon und Internet vereinbart. Was danach geschah, schildern die Parteien sehr unterschiedlich.

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