Acht Stunden Arbeit, drei Stunden Fahrt, dann lernen im Vier-Mann-Zimmer
Aber in der Berufsschule kam Atai nicht klar. Eineinhalb Stunden dauert die Fahrt zwischen dem Arbeitsplatz und seiner Unterkunft in Aub. Nach acht Stunden Arbeit und drei Stunden Fahrt lernte er Deutsch und den Stoff für die Schule in einem Zimmer, das er sich mit anderen Flüchtlingen teilte. Sein Gesuch, in Würzburg wohnen zu dürfen, wurde abgelehnt.
Atai kapitulierte: Er brach die Lehre ab. Metz wollte ihn behalten, stellte ihn als Hilfsarbeiter ein und bereitete ihn auf die Schweißer-Prüfung vor. Aber Atai hatte den juristischen Schutz durch die „3 plus 2“-Regelung verloren:drei Jahre sicheren Aufenthalt während der Ausbildung und zwei weitere Jahre nach Abschluss der Lehre.
Dem Landtagsabgeordneten Rosenthal schwant nichts Gutes
Den Antrag, bleiben zu dürfen, stellte nicht er an den Petitionsausschuss, sondern die Firma Metz. Prokurist Baunach sagt, man müsse auch die Lage des Unternehmens sehen. Zwei Jahre lang habe es in Atai investiert. Wäre er „für uns nicht wertvoll, würden wir den ganzen Aufwand nicht betreiben“.