Teer gilt als krebserregend
Teer gilt als krebserregend und ist seit 1984 auch im Straßenbau verboten. Auch unsortierter Bauschutt wurde im Steinbruch gefunden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer Hausdurchsuchung im März 2016 gegen den Betreiber. Und auch die zuständigen Behörden kommen nicht richtig voran, alles läuft recht zögerlich. So ist bis jetzt nicht klar, was mit dem Teer passiert. Kann er im Steinbruch bleiben oder muss er so schnell wie möglich raus?
Scheuenstuhl und Halbleib sind sich einig: „Der Teer muss raus – und zwar möglichst schnell“, sagten sie am Donnerstag in Aub vor dem Sicherheitszaun, der den Zugang zum Steinbruch versperrt. Eigentlich wollten die beiden Abgeordneten zusammen mit Landrat Eberhard Nuß auf das Gelände. Doch der Betreiber ließ dies nicht zu. Die SPD-Politiker hatten auch vor, das Gespräch mit dem Wasserwirtschafts- und dem Landratsamt öffentlich zu führen. Doch das Umweltministerium mahnte, dass die Rechte Dritter, also die des Betreibers, gewahrt werden müssen. Also fand das Gespräch im Auber Rathaus hinter verschlossenen Türen statt.