Was würdevoll ist, muss jede Kommune selbst entscheiden.
„Rechtlich gilt der Grundsatz, dass eine Eheschließung in würdevollem Ambiente durchgeführt werden muss“, sagt Volker Hilpert, Studienleiter der Akademie für Personenstandswesen beim Bundesverband der Deutschen Standesbeamten. „Wenn man Angst haben muss, das Regen oder Wind die Unterlagen des Standesbeamten zerstören, ist das nach unserer Auffassung nicht würdevoll.“ Das wäre das Aus für alle Hochzeiten unter freiem Himmel. Ist es aber nicht: Was ein würdevoller Ort sei, könne jede Kommune selbst entscheiden, sagt Hilpert. Ein Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschluss muss Orte außerhalb der Standesämter dann widmen. Vorgeschrieben ist laut dem Experten auch, dass „jedes Paar die Möglichkeit haben muss, sich an diesem Platz zu trauen“. Das große Fest im eigenen Garten wird so zwar schwierig. Bundesweit sind mittlerweile aber sogar Leuchttürme, Räume in Fußballstadien oder Zimmer auf der Zugspitze gewidmet. Und eben auch der Gipfel des Arnsbergs.