In seinem Plädoyer rückt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen von dem ursprünglich angeklagten versuchten Totschlag ab und fordert wegen gefährlicher Körperverletzung eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Verteidiger Nikolaus Gwosdek plädiert ebenfalls für eine Unterbringung. Er hält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung für ausreichend. Der Angeklagte bittet in seinem letzten Worte um eine Therapie. „Ich will weg von den Drogen“, sagt er, „Heroin ist ein Teufel“.
Nach kurzer Beratung spricht das Gericht sein Urteil: Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Unterbringung des 40-Jährigen in einer Entziehungsanstalt. Er werde schon bald einen Therapieplatz bekommen, sagt der Vorsitzende Richter Hans Brückner zum Angeklagten. Laut psychiatrischem Gutachter muss er etwa zwei Jahre in der Entziehungsklinik bleiben. Wenn er bis zum Ende durchhält, und nicht, wie beim letzten Mal, die Therapie abbricht, wird der Rest der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.