Angaben, die sich nicht mit dem decken, was der Gutachter festgestellt hat. „Es gibt keine Belege für massive Tritte gegen den Kopf“ des Opfers, sagt der Rechtsmediziner er in seinem Gutachten. Auch Brustverletzungen habe der 51-Jährige nicht gehabt. „Nur eine kleine Wunde im linken Stirnbereich.“ Dann sagt er dem Gericht, dass das Opfer sich „zu keiner Zeit in akuter Lebensgefahr“ befand.
Der Angeklagte hört allen Aussagen interessiert zu. Ihm sei klar, dass er sich schuldig gemacht hat, beteuert er vor Gericht, er bereue seine Tat und wolle eine Entziehungstherapie machen.
Seit 20 Jahren hat er 40-Jährige Drogenprobleme, seine Lebensgefährtin und seine Familie haben sich deshalb von ihm abgewendet, wegen der Sucht verlor er Job und Wohnung, er war im Gefängnis, er steht unter Führungsaufsicht, er hat diverse Entgiftungen hinter sich und eine gescheiterte Therapie.