Wohl genauso wenig wie die beschönigende Bezeichnung für Kinder, deren Verhalten unangemessen und nicht „normal“ ist. Früher galten sie als „schwer erziehbare Kinder“. Später erhielten sie zunächst das Etikett „verhaltensgestört“, danach „verhaltensauffällig“. Mittlerweile werden sie bevorzugt als „verhaltensoriginell“ eingestuft. Aus der einst negativen Klassifizierung ist somit im Laufe der Jahre ein positiver Begriff geworden – bei unverändertem Krankheitsbild.
Beispiele wie diese sind Wasser auf die Mühlen von Kritikern. Sie halten den Verfechtern der politischen Korrektheit vor, dass neue Wörter die soziale Wirklichkeit nicht veränderten. Sexismus, Rassismus oder andere Formen der Diskriminierung könnten so nicht überwunden werden. Im Gegenteil: Unter dem Deckmantel freundlich klingender Benennungen könnten gesellschaftliche Missstände sogar noch verharmlost und sozialen Ungerechtigkeiten und Vorurteilen der Weg geebnet werden.
„Kritik soll konstruktiv und logisch nachvollziehbar geäußert werden."
Der aus Slowenien stammende Philosoph Slavoj Žižek warnt deshalb vor der Gefahr, mit politischer Korrektheit in einer „Euphemismus-Tretmühle“ zu landen, „in der jeder Begriff durch den folgenden seinerseits unter Diskriminierungsverdacht gestellt und entwertet werden kann“. Für ihn ist politische Korrektheit „dort gefährlich, wo sie angewendet wird, um Kritik unmöglich zu machen“. Diskussion müsse in funktionierenden demokratischen Systemen möglich sein, auch wenn sie manchmal wehtue. „Kritik soll konstruktiv und logisch nachvollziehbar geäußert werden. Empathie zeigen heißt nicht, alles gutzuheißen, aber andere Meinungen und Urteile verstehen zu wollen.“
Wer das beherzigt, wird in fast jeder Diskussion bestehen können – sofern er sich auf dem Fundament der Meinungsfreiheit bewegt. Grundsätzlich kann in unserem Land jeder sagen, was er denkt. Mit wenigen Ausnahmen. Man darf beispielsweise jemand anderen nicht einfach beleidigen. Der Schutz seiner Ehre ist in so einem Fall oft höherwertiger als die Meinungsfreiheit. Ferner ist es verboten, den Holocaust zu leugnen und den Nationalsozialismus zu verherrlichen. Schließlich muss jeder mit einer Strafe rechnen, der zu Straftaten aufruft.