Förmliche Beanstandung
Zehn Räte reklamierten den Beschluss für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Aufstellung einer Stele auf dem KiIliansplatz. Geht das denn? „Ja“, sagt Stadtsprecher Georg Wagenbrenner. Die Politiker haben schon den richtigen Paragraphen aus der Geschäftsordnung des Stadtrates zitiert: § 7 Abs.2.
Die bayerische Gemeindeordnung sieht dieses Mittel auch vor: Entscheidungen der Ausschüsse des Stadtrats können reklamiert werden. So können Oberbürgermeister, dessen Stellvertreter oder ein Drittel der Ausschussmitglieder beziehungsweise ein Viertel der Mitglieder des Stadtrates eine solche Überprüfung fordern. Dann muss sich der Stadtrat noch einmal mit der Sache befassen und eine Entscheidung treffen.
Bisher glänzten eher die Würzburger Oberbürgermeister mit solchen Beanstandungen, allen voran Georg Rosenthal. Er reklamierte 2009 den Beschluss über einen Aldi-Markt in Heidingsfeld, 2010 über die Schwarzbau-Villa und 2012 über den Ausbau des Rad- und Gehweges am Röntgenring.