
TÜV wurde getäuscht
Weltweit haben sich in den vergangenen 20 Jahren etwa 400 000 Frauen nach Brustkrebs-Operationen oder zur Brustvergrößerung PIP-Silikonkissen implantieren lassen. 30 000 dieser Patientinnen leben in Frankreich, mindestens 5000 in Deutschland. Die PIP–Implantate wiesen das CE-Zeichen auf und laut TÜV haben Prüfungen beim Hersteller vor Ort stets ergeben, dass das Unternehmen das „richtige“ Silikon verarbeitet habe. Inzwischen habe man herausgefunden, dass PIP immer dann, wenn keine Prüfer da waren, nicht zugelassenes Industriesilikon verwendet habe. Ein französisches Gericht hat bestätigt, dass der TÜV bei PIP getäuscht wurde.
Im Dezember 2011 war eine Französin, die sich PIP-Implantate hatte einsetzen lassen, gestorben. Danach wurde allen 30 000 französischen PIP–Kundinnen geraten, ihre Silikonkissen entfernen zu lassen. Das Unternehmen wurde zwangsliquidiert, PIP-Gründer Jean-Paul Mas wurde angeklagt. Im Mai 2016 wurde der damals 76-Jährige zu vier Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt. Er hatte eingeräumt, betrügerisch gehandelt zu haben. Dass das von PIP verwendete Industriesilikon eine Gefahr für die Gesundheit darstellt, hatte Mas allerdings bestritten.
(AZ: 71 O 2307/15, 71 O 1010/16)