Zusätzlich zu den klassischen Unternehmen zählen unter den Soforthilfe-Berechtigten laut Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums auch:
- Heilberufe
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche/technische Berufe
- Sprach- und informationsvermittelnde Berufe
- Sachverständige
- Diplom-Psychologen
- Freie Berufe, wie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt.
Woher weiß ich, dass der Freistaat meinen Antrag überhaupt erhalten hat?
Wer seinen Antrag abgesendet hat, ist sich oft unsicher, wie es damit weitergeht. Um eingegangene Anträge zu bestätigen, versendet das Wirtschaftsministerium eine E-Mail. Bei Rückfragen zum eigenen Antrag sollte immer die Fallnummer angegeben werden, die in dieser Mail versendet wird. Das ist wichtig, da wir hier zu einem Punkt kommen, den Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits konkret und unsensibel angesprochen hat.
Was passiert, wenn ich einen Fehler beim Antrag gemacht habe?
Aiwanger betonte, dass viele stockende Hilfeleistungen auf fehlerhafte Anträge zurückgeführt werden können. Das Manko für Antragsteller: keine Erfahrung und gemachte Fehler können nicht einfach vom korrigiert werden. Ist ein Antrag einmal eingereicht, kommt der Antragstelle nicht wieder an die Unterlagen. In „begründeten Fällen“ schreibt das Wirtschaftsministerium, solle eine E-Mail an die jeweils örtlich zuständige Bewilligungsbehörde geschrieben werden.