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Würzburg
Fünf drängende Fragen zur staatlichen Corona-Finanzspritze und ihre Antworten
Geldscheine (Symbolbild)       -  Wer in finanzielle Engpässe gerät, kann die Soforthilfe des Freistaats nutzen. Doch nicht alle sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. (Symbolbild)
Foto: Monika Skolimowska (dpa-Zentralbild) | Wer in finanzielle Engpässe gerät, kann die Soforthilfe des Freistaats nutzen. Doch nicht alle sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. (Symbolbild)
Manuel Scholze
Manuel Scholze
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:48 Uhr

Das Geld ist alle: Kann ich einen neuen Antrag stellen?

5.000 Euro bewilligt der Freistaat als Soforthilfe. Wer allerdings höhere Ausgaben hat und in entsprechende Notsituationen gelangt, kann neue Anträge stellen. Hier müssen die Beträge gestückelt in neuen Anträgen eingereicht werden, um den für das Unternehmen überlebenswichtigen Gesamtbetrag zu erhalten.

Wann dürfen Unternehmen keinen Antrag stellen?

Wer einen Antrag stellt, sollte ehrlich zu sich sein. Wie gut ist mein Geschäft vor Ausbruch des Coronavirus gelaufen? Der Freistaat sichert sich dort auch gesetzlich ab, um keine Unternehmenssanierungen von toten Geschäftsmodellen zu finanzieren. Unternehmen, die bereits Ende 2019 in finanziellen Schwierigkeiten steckten und dennoch über fünf Jahre tätig sind, bekommen kein Geld.

Generell sind diese fünf Jahre Geschäftstätigkeit ein zentraler Punkt bei der Entscheidung über die Soforthilfe. Die Ausnahme: Start-Ups. Um die Soforthilfe zu erhalten, sollten diese mehr als drei Jahre am Markt bestehen. Unter Start-Ups versteht der Freistaat „junge Unternehmen (bis fünf Jahre) mit einem innovativen, digital- und/oder technologie­basierten Geschäftsmodell, die bereits ein Produkt entwickelt und Umsätze am Markt erzielt haben.“

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