
Nach fast eineinhalb Stunden Verhandlung zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, 15 Minuten später verkündet es, im Namen des Volkes, sein Urteil: Die Bundeswehr wird verpflichtet, die 27-Jährige als Kriegsdienstverweigerin anzuerkennen. „Ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit“ spreche für eine „Gewissensentscheidung“ der Ärztin, sagt der Vorsitzende Richter, ihr Gewissenskonflikt habe sich nach den Trauerfällen in der Familien entwickelt. Eine Revision gegen das Urteil lässt die Kammer nicht zu. Dagegen könnte die Armee Beschwerde einlegen – wird es nach den Worten ihres Anwalts aber eher nicht tun.
Die 27-Jährige schluchzt laut auf, als das Urteil verkündet wird. Auch ihr Freund, der sie zur Verhandlung begleitet hat, vergießt Tränen.
Mit dem Urteil ist klar, dass die Bundeswehr die Ärztin nun entlässt. Die Frau rechnet auch damit, dass die Armee ihre Ausbildungskosten zurück fordern wird. Rund 70 000 Euro sollen es sein. „Das Geld werde ich bezahlen“, sagt sie.