
Mit 19 Jahren verpflichtete sich eine Abiturientin, 17 Jahre Wehrdienst zu leisten. Dann studierte sie auf Kosten der Bundeswehr Medizin. Nun ist sie 27, Ärztin – und klagt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin. Die Erste Kammer gibt ihr Recht.
Sie wollte unbedingt Ärztin werden, ihr Notendurchschnitt war nicht gut genug fürs Medizinstudium und der Vater war Berufssoldat. Für eine damals 19-Jährige war es kein großer Schritt, sich bis 2027 bei der Bundeswehr zu verpflichten, damit sie ihren Traumberuf ergreifen konnte.
Jahrelang lief alles gut. Die Frau wurde zur Sanitätssoldatin ernannt und nach der Grundausbildung beurlaubte die Bundeswehr sie zum Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg, das sie im Dezember 2015 hätte beenden sollen.
Aber statt die letzte Prüfung abzulegen, stellte die Soldatin Ende 2015 einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin. Die Bundeswehr lehnte den Antrag ab, zog die Frau, die seit 2012 den Rang eines Leutnants hat, aus dem Studium ab und versetzte sie in die Rhön, wo sie heute noch arbeitet. Ihr Examen konnte sie im vergangenen Sommer während ihres Urlaubs nachholen.