Keine vorzeitige „Bescherung“ kurz vor Heiligabend für einen 46-jährigen ehemaligen Bordellbetreiber aus dem Landkreis Kitzingen. Ihm unterstellt die Staatsanwaltschaft einen raffinierten Racheakt mit Thallium und Mordversuch. Das Schwurgericht hat jetzt nach sechs Verhandlungstagen den Antrag auf Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft, die Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest eine Außervollzugsetzung abgelehnt.
Der Mann soll seine Ex-Freundin (39), deren Hunde und die des neuen Lebensgefährten mit Thallium vergiftet haben. Die Ex-Verlobte, die sich von ihm trennte, zurückkam und wieder ging, habe laut Staatsanwaltschaft das monatelange Verabreichen von giftigem Thallium knapp überlebt – mehrere Hunde dagegen nicht.
Für Verteidiger Udo Duits besteht die Anklage immer noch weitgehend aus „nicht tragfähigen Vermutungen“. Das Opfer ist als „gefährdet“ eingestuft und deswegen in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Prozessbeteiligte mit Vorwissen im Fach Chemie waren am sechsten Verhandlungstag im Vorteil. Andere mussten beim Gutachten einer Sachverständigen immer wieder mal nachfragen. Es ging um Haare, die teils mit Haarwurzel zur Untersuchung vom Kopf des Opfers ausgerissen wurden und andere, die man noch im Abfluss der Dusche fand.