Die Maßnahme soll Verbraucher schützen.
Versöhnlicher lässt sich Maher Hammo, Besitzer von Ma Döner in der Zeller Straße in Würzburg, vernehmen: „Das Gesundheitsamt war bei uns und hat uns darauf hingewiesen, dass wir den Namen ändern müssen, weil wir Puten- und Hühnerfleisch verwenden. Jetzt heißt es Drehspieß statt Döner. Wir haben auch alle Schilder ändern müssen. Das ist neu für uns, aber es geht schon.“
Für Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, ist die Angelegenheit eine Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers. Der müsse wissen, was in seinen Lebensmitteln enthalten ist. „Es gibt keine Dönerpolizei“, betont Weiß, „es gibt nur Routinekontrollen.“ Stelle sich heraus, dass die Döner keine Döner seien, müssten die Gastronomen die Bezeichnung ändern.
Was passiert, wenn sie es nicht tun, hat ein Imbiss-Betreiber aus dem oberfränkischen Kulmbach erfahren. Schon Anfang 2014 hatte die Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass seine Döner keine Döner waren, sondern Drehspieße. Ein Verfahren gegen den 36-Jährigen wurde damals eingestellt, weil er Besserung versprach. Als sich im Oktober 2014 herausstellte, dass er sein Produkt weiter als Döner verkaufte, war Schluss mit lustig und er bekam einen Strafbefehl wegen des „in Verkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung“. 70 Tagessätze zu je 30 Euro, insgesamt also 2100 Euro, sollte er zahlen.
Ein Kulmbacher Imbiss-Betreiber musste 2100 Euro Strafe zahlen.
Der Gastronom legte Einspruch ein und der Fall landete vor dem Amtsgericht. Hier erklärte ein Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung als Zeuge, dass die Hackfleischzubereitung mit Soja und Geschmacksverstärker, die der Angeklagte als Döner verkauft hatte, im Einkauf durchschnittlich 3,40 Euro pro Kilo koste. „Echter“ Döner ohne Soja, Geschmacksverstärker und Paniermehl hingegen komme auf fast das Doppelte. Außerdem trockne ein mit Wasser und Sojaeiweiß gestreckter „Möchtegern-Döner“ am Spieß nicht so schnell aus wie ein „richtiger“ Döner, was für den Gastronomen ein wirtschaftlicher Vorteil sei.
Am Ende musste der Kulmbacher Gastronom die Strafe von 2100 Euro bezahlen – und war verärgert. Die Lebensmittelüberwachung habe ihn und seine Familie „beleidigt“, schimpfte er. Und die Kontrolleure hätten seine Produkte „schlechtgemacht“.