Schuld an der landesweiten Umbenennung ist eine Art bundeseinheitliches „Reinheitsgebot“, das seit 1991 gilt und nun von den hiesigen Behörden verstärkt durchgesetzt wird. Es besagt, dass ein Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaffleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen darf. Als weitere Zutaten sind ausschließlich Salz, Gewürze, Zwiebeln, Öl, Eier, Milch und Joghurt erlaubt. Soja, Wasser, Geschmacksverstärker und Paniermehl haben laut Lebensmittelrecht im Döner nichts zu suchen.
Lebensmittelkontrolleure prüfen, ob ein Döner wirklich Döner heißen darf.
Sind diese Sachen trotzdem drin und/oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, muss der Döner Drehspieß heißen. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus genau diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.
Lebensmittelkontrolleure überprüfen die Einhaltung der Vorschrift. Ist ihr Döner kein Döner, sondern ein Drehspieß, müssen die Imbiss-Betreiber ihre Flyer und Speisekarten neu drucken und ihre Reklameschilder über den Theken neu beschriften lassen. Ein teures Unterfangen, das die Imbiss-Betreiber verärgert.
„Schikane“ sei das, sagt ein Döner-Gastronom aus Würzburg, „die Stadt tut so, als wären wir Verbrecher, die schlechte Lebensmittel verkaufen“. „Die machen uns das Geschäft kaputt“, wettert ein anderer. Ihre Namen wollen die beiden nicht in der Zeitung lesen. „Es reicht uns, dass wir jetzt diesen Ärger mit der Stadt haben“, sagen sie, „wir wollen nicht noch mehr Schwierigkeiten.“