Gipsvorkommen sind, anders als andere Bodenschätze, an ein Eigentümerrecht geknüpft, hatte Johanna Sendner, zuständig bei Knauf für Liegenschaften und den Grundstücksverkehr, erläutert. Das bedeutet, dass die Firma Knauf mit jedem einzelnen Grundstücksbesitzer Abbauverträge abschließen muss.
Wenn einer seine Abbaurechte nicht verkauft, werde sein Grundstück auch nicht unterirdisch abgebaut, so Voigt. Man werde sich aber bemühen, mit den jeweiligen Eigentümern einvernehmliche Lösungen zu finden. Gefragt, was passiert, wenn sich alle Eigentümer weigern, machte Voigt klar, dass das Projekt dann nicht weiter verfolgt werde.
Nach über 2,5 Stunden Vortrag und reger Diskussion ist man in Altertheim nun gespannt, was die Ergebnisse der geforderten Gutachten ergeben. Bis der erste Gips in der Altertheimer Mulde abgebaut werden kann, werden allerdings noch mehrere Jahre vergehen. Mit der Genehmigung rechnet man zwischen 2020 und 2022.