Tagebuch gab Auskunft
Schließlich ergaben Tagebuch-Eintragungen, dass sie ihre öffentlich geäußerte Absicht geändert hatte, inzwischen unzufrieden über ihren Arbeiter war und ihm den Hof kurz vor dem Vorfall nicht mehr übergeben wollte. Das Gericht sah darin ein starkes Mordmotiv. Ein Kripo-Beamter urteilte damals kurz und knapp: „Er wollte sich den Hof offensichtlich mit jedem Mittel unter den Nagel reißen.“ Im Prozess gab E. die Fälschung zu, bestritt aber den Mord.
Hat er die Frau mit einem Ast erschlagen? An dem Platz, an dem Sanitäter und Polizisten die sterbende Frau liegen sahen, war wenig Blut im Verhältnis zu ihren schweren Schädelverletzungen. Beim Verletzungsmuster am Schädel der Frau hielten Gutachter sowohl einen herabstürzenden Ast als auch einen harten Schlag von hinten als Ursache für denkbar.
Dennoch war für das Landgericht Nürnberg der Fall klar: Es stellte das Motiv in den Mittelpunkt. Stefan E. wurde wegen Mordes verurteilt.