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BERLIN/WÜRZBURG
AfD: Aufregung um Höckes Holocaust-Zitat
Obama in Berlin       -  Das Holocaust-Mahnmal in Berlin wurde 2005 fertig.
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Das Holocaust-Mahnmal in Berlin wurde 2005 fertig.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 16.12.2020 10:59 Uhr

Wann Äußerungen zum Holocaust strafbar sind

Bei umstrittenen Äußerungen zum Holocaust kann der Tatbestand der Volksverhetzung greifen. Dieser ist in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches geregelt. Er wurde in den vergangenen Jahren nach antisemitischen und neonazistischen Übergriffen verschärft. Nach diesem Paragrafen ist es verboten, zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfungen oder Verleumdungen anzugreifen. Außerdem ist die Leugnung des Massenmordes an den Juden, die sogenannte Auschwitzlüge, gesetzeswidrig. Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Nach Paragraf 130 wird auch derjenige bestraft, der die Würde nationalsozialistischer Opfer herabsetzt, indem er die NS-Gewaltherrschaft öffentlich billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Das Holocaust-Mahnmal mit seinen 2700 Betonstelen erinnert an den Mord an den Juden im Nationalsozialismus. Das Mahnmal war stets umstritten wegen seiner Dimension und Lage und dem symbolischen Bekenntnis zur deutschen Schuld am Holocaust. dpa
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