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Würzburg
Das sollten Sie jetzt tun, wenn Sie die Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen können
Was tun, wenn die Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden kann? Was passiert bei ausstehender Zahlung? Ab wann droht die Sperrung? Hier die Antworten.
Die Energiepreise steigen. Was können Sie tun, wenn Sie Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen können? (Symbolfoto)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa | Die Energiepreise steigen. Was können Sie tun, wenn Sie Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen können? (Symbolfoto)
Elisa Jebelean
 |  aktualisiert: 15.02.2024 10:01 Uhr

Die Gas- und Strompreise sind in ganz Deutschland stark gestiegen. Bei ausstehenden Rechnungen kann eine Strom- oder Gassperre drohen. Bis dies der Fall ist, muss sich Ihr Energieversorger aber an einige Schritte halten. In diesem Artikel erfahren Sie, was passiert, sobald die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, und an wen Sie sich für Hilfe wenden können.

Gas- und Stromrechnung nicht bezahlt: Was passiert?

Das Wichtigste vorweg: Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlt haben, wird Ihnen nicht gleich Strom und Gas abgestellt. Es können aber zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Hier der Überblick:

Die erste Mahnung

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg folgt nach einer nicht bezahlten monatlichen Abschlagszahlung eine Mahnung mit der Post. Diese verschickt der Energieversorger meist bereits nach wenigen Tagen. Die Höhe der Mahngebühr liegt etwa bei zwei Euro, sie wird aber vom Energieversorger festgelegt. Dieser darf die Mahngebühren aber nicht willkürlich festlegen, sondern nur die Kosten einfordern, die ihm durch die Verzögerung entstanden sind.

Die zweite Mahnung

Die zweite Mahnung folgt nach Anbruch eines weiteren Monats mit ausstehenden Rechnungen. Hier kann es sein, dass der Energieversorger bereits eine Strom- oder Gassperre androht. Diese Mahnung muss Ihnen laut der Bundesnetzagentur mindestens vier Wochen vor dem eigentlichen Sperrtermin zugestellt worden sein.

Ankündigung einer Sperre

Hat der Energieversorger auch nach Androhung einer Sperre kein Geld erhalten, wird er Ihnen in einem weiteren Brief eine endgültige Sperrung in mindestens acht Tagen ankündigen. Laut der Bundesnetzagentur ist eine Mehrspartensperrung grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet: Steht die monatliche Zahlung für Gas aus, kann der Versorger - vorausgesetzt Sie beziehen Strom, Gas oder Wasser vom selben Anbieter - auch eine Sperrung in einer anderen Sparte veranlassen.

Rechnung nicht bezahlt: Dann droht die Strom- und Gassperre

Laut der Grundversorgung (§§ 19 StromGVV/GasGVV) kann eine Strom- oder Gassperre drohen, wenn Sie...

  • Ihre Rechnung trotz zweiter Mahnung und Ankündigung einer Sperre nicht bezahlen.
  • Ihrem Energiezulieferer bereits den doppelten Monatsabschlag bzw. mindestens 100 Euro schulden. Falls Sie keinen Monatsabschlag zahlen, gilt: Der ausstehende Betrag muss mindestens ein Sechstel des erwarteten Jahresbetrags ausmachen.

An diese Punkte muss der Zulieferer sich vor einer Strom- oder Gassperre halten

Bevor Ihnen Gas oder Strom abgestellt werden, muss Ihr Energieversorger folgende Punkte erfüllt haben:

  • Ihnen wurde vier Wochen vor dem Sperrtermin eine Sperrandrohung geschickt.
  • Sie wurden in der Sperrandrohung über kostenlose Möglichkeiten zur Vermeidung der Sperrung informiert.
  • Sie haben mindestens acht Werktage vor der Unterbrechung eine Sperrankündigung erhalten.
  • In der Sperrankündigung wurde Ihnen eine sogenannte Anwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis vorgeschlagen.

Strom- und Gas nicht bezahlt: Was tun?

Wenn die Sperrung bevorsteht, rät die Bundesnetzagentur zu folgenden Schritten:

  • Suchen Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Vertragsunterlagen heraus.
  • Überprüfen Sie, ob die Folgen der Sperrung im Verhältnis zum Zahlungsverzug stehen. Wenn Sie zum Beispiel Kleinkinder oder eine pflegebedürftige Person im Haushalt haben und die Sperrung eine "konkrete Gefahr für Leid oder Leben zur Folge hat", wie es von der Bundesnetzagentur heißt, sollten Sie gegen die Sperre widersprechen. Den Widerspruch sollten Sie in Textform einreichen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und schildern Sie Ihre Lage. Sie können eventuell eine Stundung oder eine Ratenzahlung aushandeln. Die Sperre selbst kostet den Energieversorger Geld. Auch bei der Entsperrung fallen Kosten an, die an Sie weitergegeben werden. Versuchen Sie deshalb gemeinsam mit den Mitarbeitern nach Lösungen zu suchen.Tipp: Die Bundesnetzagentur rät, telefonische Absprachen auch schriftlich einzufordern.
  • Falls Sie keine Lösung mit Ihrem Energieversorger finden können, sollten Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Diese hilft bei Streit im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Eine Anlaufstelle, wenn Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt werden können: Das Jobcenter. (Symbolfoto)
Foto: Thomas Obermeier | Eine Anlaufstelle, wenn Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt werden können: Das Jobcenter. (Symbolfoto)

Die Strom- und Gasrechnungen können nicht bezahlt werden - diese Anlaufstellen gibt es

Diese Anlaufstellen schlägt die Bundesnetzagentur vor:

Das Sozialamt

Im Sozialamt können Sie sich unter anderem nach dem Erhalt von Wohngeld erkundigen.

In Würzburg erreichen Sie den Fachbereich Soziales zum Beispiel unter:

Das Jobcenter

Beim Jobcenter können Sie unter Umständen ein Darlehen zur Begleichung von Energieschulden beantragen.

Das Jobcenter der Stadt Würzburg erreichen Sie unter:

Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten eine telefonische Beratung an. Diese ist - je nach Thema - meist kostenpflichtig. Bei der Verbraucherzentrale Bayern ist die Energieberatung aber bis zu 45 Minuten lang kostenfrei.

Die Beratungsstelle Würzburg der Verbraucherzentrale Bayern erreichen Sie unter:

Vorsorge: Mit diesen Tipps können Sie zu hohe Strom- und Gasrechnungen vermeiden

  • Erhöhen Sie Ihre Abschlagszahlungen rechtzeitig. Somit haben Sie zwar eine höhere monatliche Belastung, es erwartet Sie aber auch keine böse Überraschung zu Beginn des nächsten Jahres.
  • Prüfen Sie die Zählerstände. Teilweise werden diese nämlich nur geschätzt und die Rechnung fällt höher aus, als sie sollte.
  • Prüfen Sie, ob es beim Energieverbrauch Einsparpotenziale gibt. Vermeiden Sie beispielsweise den Standby-Modus von Fernseher, Kaffeemaschine und Co.
  • Behalten Sie die Preise im Blick. Laut der Bundesnetzagentur kann sich ein Lieferantenwechsel lohnen.
  • Machen Sie einen Haushaltsplan und prüfen Sie Ihre Finanzen: Haben Sie überflüssige Versicherungsverträge? Haben Sie Abos und Verträge, die Sie nicht brauchen? Ein Klassiker wäre das Fitnessstudio. Aber auch Dienste wie Audible und Spotify schlagen je nach Abo mit knapp zehn Euro im Monat zu Buche. Das sind zusammen bereits etwa 240 Euro im Jahr. Doch auch hier gibt es Spar-Tipps: Das Audible-Abo zum Beispiel lässt sich bis zu drei Monate pausieren und für Spotify gibt es ein Familien-Abo und ein Abo für zwei Personen. Dadurch vermeiden Sie im Haushalt doppelte Kosten.
 
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