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Würzburg
Prozess um Spionage: Klaute Konkurrent bei Koenig & Bauer?
Wie kam ein Mitbewerber des Würzburger Druckmaschinen-Herstellers an Firmenunterlagen? Nun stehen vier Ex-Mitarbeiter in Stuttgart wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht.
Wurde das Würzburger Unternehmen Koenig & Bauer ein Opfer von Wirtschaftsspionage durch eigene Ex-Mitarbeiter? Das prüft nun das Landgericht Stuttgart.
Foto: KBA | Wurde das Würzburger Unternehmen Koenig & Bauer ein Opfer von Wirtschaftsspionage durch eigene Ex-Mitarbeiter? Das prüft nun das Landgericht Stuttgart.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:10 Uhr

Haben frühere Mitarbeiter von Koenig & Bauer (KBA) mit Insiderwissen bei der Konkurrenz Kasse gemacht? Schon 2012 keimte bei dem Würzburger Druckmaschinen-Hersteller der Verdacht auf einen Patentdiebstahl gegen einen früheren Mitarbeiter, der bei Ludwigsburg ein kleines Konkurrenz-Unternehmen betreibt. Acht Jahre später will nun das Landgericht Stuttgart klären, ob die Vorwürfe stimmen. Am 11. Dezember startet der Prozess.

Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige der KBA-Metalprint von 2013, einer Tochter des Konzerns. Dort hatte man den Eindruck, die von Ex-Mitarbeitern gegründete Firma Hebenstreit in Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) rüste KBA-Maschinen mit Teilen nach, die weitgehend den eigenen Originalteilen entsprächen.

Will nur "ein Großer einen Kleinen kaputt machen"?

Seinen Verdacht sah das Unternehmen durch Erkenntnisse von privaten Wirtschaftsermittlern bestätigt, die man der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellte. Durchsuchungen bei Hebenstreit sollen 2015 haufenweise Dateien zutage gefördert haben, die praktisch identisch auch auf dem Server von Koenig & Bauer zu finden sind, technische Zeichnungen mit KBA-Logos und E-Mails eines Insiders, der Informationen an Hebenstreit gesandt hatte.

Der Geschäftsführer der Pleidelsheimer Firma, die mit etwa 15 Mitarbeitern ungleich kleiner ist als der Marktführer KBA-Metalprint, hatte die Beschuldigung auf Anfrage 2019 bestritten und gesagt: Es gehe in der juristischen Auseinandersetzung darum, dass "ein Großer einen Kleinen kaputt machen" wolle. Nachdem Koenig & Bauer eine weitere Firma aus der Blechdruckbranche übernommen habe, sei nahezu ein Monopol entstanden.

KBA spricht von Diebstahl geistigen Eigentums

Koenig & Bauer hatte entgegnet: Man sei offen für "jeden fairen Wettbewerb", akzeptiere aber nicht den Diebstahl geistigen Eigentums. Der Pleidelsheimer Firmenchef war bis 2008 Direktor für Service und Kundendienst bei KBA-Metalprint. Kurz nach seinem Ausscheiden gründete er seine eigene Firma, die Blechdruckmaschinen wartet und umrüstet.

Er sagt, er habe Pläne für die KBA-Maschinen von einem früheren Partnerunternehmen erworben, das Insolvenz anmelden musste. Zum Nachbau habe er diese aber nicht genutzt. Das habe auch ein Prozess um Patentrechte in Mannheim gezeigt.

Nach mehrjährigen Nachforschungen erklärte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft 2019 auf Anfrage dieser Redaktion: Man habe "gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Firma Koenig & Bauer Metalprint GmbH, drei ehemalige Bereichsleiter und einen ehemaligen Mitarbeiter im Kundendienst, Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben".

Zwei frühere Verurteilungen

Laut Heiner Römhild, Pressesprecher der Stuttgarter Behörde, wurde dem Quartett "vorgeworfen, zum Aufbau und Ausbau eines Konkurrenzunternehmens in erheblichem Umfang Fertigungszeichnungen der Koenig & Bauer Metalprint genutzt zu haben", die man sich unbefugt verschafft habe. Dies ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrechtsgesetz strafbar. Dafür droht eine Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren.

2017 waren bereits zwei frühere Mitarbeiter von Koenig & Bauer in dem Fall rechtskräftig verurteilt worden. Sie akzeptierten Geldstrafen von 60 beziehungsweise 90 Tagessätzen. Sie sollen Unterlagen wie Konstruktionszeichnungen an Hebenstreit übermittelt haben. Ihr Motiv laut den Strafbefehlen: der eigene Nutzen oder der Nutzen Dritter oder die Absicht, "dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen".

Nach langer Wartezeit wurde die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nun zur Verhandlung zugelassen. Dies bestätigte Johannes Steinbach, Sprecher des Landgerichts dieser Redaktion. Ganz einfach wird der Beweis wohl nicht zu führen sein: Das Gericht hat Prozesstermine bis 27. April 2021 angesetzt.

 
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