An Eigenlob spart der kleine Mitbewerber des Würzburger Weltmarktführers nicht: "Die Fachleute von Hebenstreit waren in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich an bedeutenden Innovationen beteiligt und haben damit einen entscheidenden Anteil an der Weiterentwicklung des Blechdrucks zum heutigen Stand entwickelt", kann man auf der Internet-Seite der Firma im schwäbischen Pleidelsheim (Lkr. Ludwigsburg) lesen.
Anklage gegen vier ehemalige KBA-Mitarbeiter
Der Firma Koenig & Bauer sowie ihrer 100-prozentigen Tochter KBA-Metalprint in Stuttgart muss das wie Hohn in den Ohren klingen. Denn Hebenstreit und sein Geschäftsführer Hubert W. stehen unter Verdacht, sich mit fremden Federn zu schmücken: Nach siebenjährigen Nachforschungen erklärte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft jetzt auf Anfrage unserer Redaktion: Man habe "gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Firma. Koenig & Bauer Metal Print GmbH, drei ehemalige Bereichsleiter und einen ehemaligen Mitarbeiter im Kundendienst, Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben".
Laut Heiner Römhild, Pressesprecher der Stuttgarter Behörde, wird dem Quartett "vorgeworfen, zum Aufbau und Ausbau eines Konkurrenzunternehmens in erheblichem Umfang Fertigungszeichnungen der Koenig & Bauer Metal Print genutzt zu haben", die man sich unbefugt verschafft hatte. Dies ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrechtsgesetz strafbar. Dafür droht eine Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren.
Zwei rechtskräftig Verurteilte
Im Mittelpunkt steht Hubert W., früher Serviceleiter bei KBA-Metalprint. Kurz nach seinem Weggang gründete er seine eigene Firma, die Blechdruckmaschinen wartet und umrüstet. W. weist die Vorwürfe vehement zurück: Ein gerichtliches Gutachten sage, es seien "keine Betriebsgeheimnisse" berührt. "Für uns ist das Thema eigentlich gegessen."
Allerdings wurden in dem Fall bereits 2017 zwei frühere Mitarbeiter von KBA rechtskräftig verurteilt. Diese akzeptierten Geldstrafen von 60 beziehungsweise 90 Tagessätzen. Sie sollen Unterlagen wie Konstruktionszeichnungen an Hebenstreit übermittelt haben. Ihr Motiv laut den Strafbefehlen: der eigene Nutzen oder der Nutzen Dritter oder die Absicht, "dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen".
Detektive lieferten erste Fakten
Bereits 2012 keimte bei KBA-Mitarbeitern der Verdacht der Wirtschaftsspionage. Detektive lieferten Fakten, man erstattete Anzeige. Offizielle Durchsuchungen bei Hebenstreit förderten im Jahr 2015 haufenweise Dateien zutage, die praktisch identisch auch auf dem KBA-Server zu finden sind, technische Zeichnungen mit Logos von KBA sowie E-Mails eines KBA-Mitarbeiters, der Informationen an Hebenstreit gesandt hatte.
Pläne ganz legal gekauft
W. erklärte bereist im vorigen Jahr der "Wirtschaftswoche": Man habe Pläne von einem früheren Partner-Unternehmen bekommen. Als es 2009 Insolvenz anmeldete, habe er deren Server gekauft, auf denen sich auch KBA-Zeichnungen befanden. Das Partnerunternehmen sei im Besitz der Pläne gewesen, weil es für Vorgänger der KBA diese Maschinen baute.
Die vier Beschuldigten haben nun Gelegenheit, sich zu der Anklage zu äußern. Als Hauptverantwortlicher gilt W. als Geschäftsführer der Firma, die mit etwa 15 Mitarbeitern ungleich kleiner ist als der Marktführer KBA-Metalprint.
Auf Anfrage wollte W. sich nicht zu der Anklage äußern. Als die Vorwürfe im April 2018 bekannt wurden, sagte er noch: Es gehe darum, dass "ein Großer einen Kleinen kaputt machen" wolle. Nachdem König & Bauer eine weitere Firma aus der Blechdruckbranche übernommen habe, sei nahezu ein Monopol entstanden.
Gutachter: Es wurden keine Betriebsgeheimnisse verletzt
KBA sagt: Man sei offen für "jeden fairen Wettbewerb", akzeptiere aber nicht den Diebstahl geistigen Eigentums. Zu der Anklageerhebung äußerte sich das Unternehmen nicht.
W. betont, er habe die KBA-Pläne nicht zum Nachbau benutzt. Bestätigt sieht sich der Geschäftsführer durch Teilerfolge in Patentrechts-Verfahren; dort sei ein Gutachter zu dem Schluss gekommen, es seien keine Betriebsgeheimnisse verletzt worden. Mit einer entsprechenden Klage am Landgericht Mannheim will W. feststellen lassen, dass keine Patentverstöße vorliegen. Die Entscheidung wird für Februar erwartet, bestätigte W. auf Anfrage.
Verschiedene Sichtweisen führten nicht zur Einstellung der Ermittlungen
Zu dem Strafrechts-Prozess "kann ich derzeit noch nichts sagen", antwortet W., der betont: Noch sei die Anklage beim Landgericht nicht zugelassen. "Ich habe gute Hoffnung, dass das Gericht das so betrachtet, wie es sich uns darstellt."
KBA hält dagegen: Das Gutachten im Patentrechtsstreit habe nicht dazu geführt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart bestätigte den Eingang der Anklage. Noch sei nicht absehbar, wann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden werde. Der Grund: die zuständige Kammer sei „mit vorrangigen Haftsachen“ beschäftigt.
Der Vorstand antwortete es würde keinen (!) Fall von Industrie- oder Wirtschafts-Spionage geben. Zudem wurde der Eindruck erweckt die staatsanwaltlichen Ermittlungen wären beendet und die WiWo hätte "Unsinn" geschrieben.
Die Kernfrage ist nun ob der Vorstand auf der HV nicht die Wahrheit gesagt hat oder zumindest eine Formulierung gewählt hat die nicht kompatibel mit dem Status des Mainpostartikels ist, oder ob der Mainpostartikel nicht die Fakten wiedergibt.
Ansonsten müssten nach dem HV vom 9. Mai 2018 neue "Erkenntnisse" eingetreten sein, die zum HV Termin noch unbekannt waren.
Für die Mainpost sollte das Grund genug sein hierzu noch einmal nachzufragen.
Die Aussage des Vorstands auf der HV und der Inhalt des Mainpostartikels passen nicht zusammen.