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Würzburg/Marktheidenfeld
Endet die Homeoffice-Ära? Was Mainfrankens Wirtschaft gelernt hat
Langsam kehren Mitarbeiter in ihre Büros zurück. Unternehmen treffen dafür zahlreiche Hygienemaßnahmen. Aber müssen Arbeitnehmer das Homeoffice verlassen, wenn der Chef ruft?
Die Corona-Infektionszahlen sind deutlich gesunken. Nun kehren auch in Mainfranken viele Arbeitnehmer aus dem Homeoffice ins Büro zurück. Doch nicht alles wird so wie es war.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Die Corona-Infektionszahlen sind deutlich gesunken. Nun kehren auch in Mainfranken viele Arbeitnehmer aus dem Homeoffice ins Büro zurück. Doch nicht alles wird so wie es war.
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 11.02.2024 03:55 Uhr

Konferenzen vom Sofa aus und heimische Küche statt Kantine: Viele Menschen mit einem Bürojob haben in den vergangenen Monaten in ihren eigenen vier Wänden gearbeitet. Wenn möglich sollten Büroarbeiten im Homeoffice erledigt werden, schrieb das Bundesarbeitsministerium im April in seinen Corona-Arbeitsschutzstandards. Laut der Mannheimer Corona-Studie haben Ende Mai noch rund sieben Prozent der Befragten angegeben, ausschließlich im Homeoffice zu arbeiten, 23 Prozent immerhin teilweise. Dabei sind die Infektionszahlen mittlerweile deutlich gesunken. Kehrt also nach Friseursalons und Restaurants nun auch in den Büros in Mainfranken langsam wieder Leben ein?

Rund 50 Prozent der Vogel-Mitarbeiter sind zurück

Bei der Vogel Communications Group ist das der Fall. Anfang Juni sollen wieder rund 50 Prozent der Belegschaft im Büro anwesend sein, berichtet Unternehmenssprecher Gunther Schunk. Bundesweit hat der Fachverlag mit Stammsitz in Würzburg über 800 Beschäftigte. Zu Beginn des Lockdowns hätten 90 Prozent der Belegschaft die Möglichkeit wahrgenommen, von zuhause zu arbeiten, so Schunk.

Für die Rückkehr der Mitarbeiter habe der Verlag ein Hygiene- und Sicherheitskonzept erarbeitet und von einem Experten prüfen lassen. In einer Mitteilung an die Belegschaft hieß es: "Doch auch wenn wir wieder ins Büro gehen, so herrscht doch noch keine frühere Normalität." Im Gegenteil, die Gefahr zu vergessen, sich achtsam zu verhalten, sei groß. Das Unternehmen hat sich zum Schutz der Mitarbeiter eine Reihe an Maßnahmen überlegt, die über den obligatorischen Abstand von 1,50 Meter hinausgehen. So sollen Mitarbeiter in Treppenhäusern zum Beispiel immer rechts gehen. Toiletten dürfen nur noch von einer Person gleichzeitig besucht werden. Und in der Kantine gibt es derzeit einen Schichtbetrieb. 

Zukünftig höherer Anteil an Homeoffice

Doch der Verlag möchte die Erfahrungen der vergangenen Wochen auch für sich nutzen. "Vermutlich werden wir künftig einen höheren Anteil an Homeoffice und überhaupt mobilem Arbeiten haben", sagt Schunk. Ein weiterer Effekt werde sein, dass man sich künftig viele Dienstreisen an die anderen sechs Standorte in Deutschland sparen werde.

Mit einer vermehrten Nutzung von Videokonferenzen rechnet man zukünftig auch beim Würzburger Druckmaschinenhersteller König & Bauer. "Durch Corona gab es einen Digitalisierungsschub. Das sehen wir als Chance", sagt Sprecherin Dagmar Ringel.  

Wenn es "erforderlich und sinnvoll ist", können auch beim Maschinenbauunternehmen Bosch Rexroth in Lohr (Lkr. Main-Spessart) Mitarbeiter wieder in den Büros arbeiten, teilt Pressesprecherin Judith Mühlich mit. Bisher betreffe das nur einen kleinen Teil der Belegschaft, viele arbeiten weiterhin im Homeoffice. Für Situationen, in denen es nicht möglich ist, Abstand zu halten, stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Mundschutz zur Verfügung. "Wir empfehlen auch, diese dauerhaft zu tragen", so Mühlich. Außerdem achte man darauf, dass sich Mitarbeiter an ihren Schreibtischen nicht direkt gegenüber sitzen, sondern über Kreuz. 

Das Homeoffice funktioniere sehr gut, erklärt Mühlich. Das liege daran, dass die technischen Strukturen schon vorhanden gewesen seien und viele Kollegen schon Erfahrung gehabt hätten mit dem mobilen Arbeiten. Seit 2014 sei das bereits Standard bei Bosch Rexroth. 

Homeoffice nur als Notlösung

Zeitweise seien es beim Automobilzulieferer Jopp in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) bis zu 100 Beschäftige gewesen, die während der Corona-Zeit von zuhause auf das Firmennetzwerk zugegriffen hätten, berichtet Geschäftsführer Martin Büchs. Zwar müsse man gerade auf Kurzarbeit zurückgreifen und eine Entspannung sei "noch nicht in Sichtweite", für die Hygiene-Anforderungen sei man aber gut gerüstet. Unter anderem gebe es bei Jopp eine Maskenpflicht in gewissen Situationen und Arbeitsumgebungen. Das soll laut Büchs die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, aber auch verhindern, dass es zu einem Infektionsfall kommt und alle Beschäftigten in Quarantäne müssen. Schutzmasken stelle man seit einigen Wochen sogar selbst her. 

Doch das Arbeiten von zuhause sieht Büchs in Zukunft nur als Notlösung: "Gerade Videokonferenzen erfordern oft eine gute Vorbereitung, klare Regeln und manchmal auch viel Geduld." Zwar habe man durchaus gute Ergebnisse erzielt und wolle dies auch künftig wiederholen. Allerdings werde man den persönlichen Kontakt auch weiterhin brauchen. "Mitarbeiter fühlen sich sonst auf Dauer ausgegrenzt", so Büchs.

Ein guter Mittelweg

Einen "guten Mittelweg" in Sachen digitale Kommunikation möchte der Sonnenschutzhersteller Warema in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart) für sich suchen. Einerseits habe man in den vergangenen Wochen die Erkenntnis gewonnen, dass nicht immer Präsenztermine erforderlich seien und die Kommunikation über digitale Medien die Effizienz vieler Meetings steigere, berichtet Unternehmenssprecherin Lilli Heyer. Und das gelte nicht nur für das Arbeiten im Homeoffice, sondern auch für Termine mit Kunden, Beratern oder Lieferanten. "Gleichwohl haben wir auch die Erfahrung gemacht, wie wertvoll der direkte Umgang miteinander ist", so Heyer. 

Müssen Arbeitnehmer vom Homeoffice zurück ins Büro?

Grundsätzlich gelte, dass dem Arbeiten von zuhause eine Vereinbarung zugrunde liegen muss, erklärt Vanessa Mahler, Teamleiterin des DGB Rechtschutz Würzburg. Durch das Arbeiten aus dem Homeoffice änderten sich wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages wie Arbeitsort, Arbeitsmittel und Erreichbarkeit. Dies müsse geregelt werden, so Mahler. Der Arbeitgeber dürfe eine getroffene Vereinbarung zur Arbeit von zuhause nicht ohne Grundlage beenden. 
"In der aktuellen Krisensituation dürfte es in vielen Konstellationen allerdings an Vereinbarungen mit konkreten Vorgaben fehlen", sagt die Rechtschutzsekretärin. Vielmehr sei vielen Beschäftigten auf die Schnelle die Möglichkeit zur Arbeit von zuhause aus eingerichtet worden. In diesen Fällen müssten die Arbeitnehmer der Aufforderung des Arbeitgebers zur Rückkehr ins Büro auch Folge leisten.
Anders kann es sich laut Mahler bei Personen verhalten, die ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Für diese könne das Aufsuchen des Arbeitsplatzes unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Schutzmaßnahmen wie ausreichende Hygienestandards oder Mindestabstände zwischen den Mitarbeiten zu gewährleisten. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers könnte sich dann auch ein Anspruch ergeben, dass dieser mit  Mitarbeitern eine Homeoffice-Vereinbarung verlängert oder abschließt. Mahler: "Dies ist jedoch eine Frage des Einzelfalls."
cwi
 
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