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Würzburg/Schweinfurt
BGH-Urteil: Bankkunden könnten Kontogebühren zurückbekommen
Viele Standardformulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürften nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam sein. Was das für Kontoinhaber bedeutet.
Keine Kontoführungsgebühren: Diese Zeiten sind nahezu vorbei. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das die Banken in die Schranken weist.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) | Keine Kontoführungsgebühren: Diese Zeiten sind nahezu vorbei. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das die Banken in die Schranken weist.
Vanessa Michaeli
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:55 Uhr

Wer schweigt, hat nicht automatisch zugestimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil Ende April entschieden. Zwar bezieht sich das Urteil konkret auf die Postbank. Da es aber um Formulierungen geht, die viele Unternehmen nutzen, glauben Experten, dass es allgemeingültig ist. Kunden jeglicher Banken können daher möglicherweise Kontoführungsgebühren zurückverlangen.

Im Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank geklagt. Es ging um Klauseln, die besagen, dass Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich zustimmen müssten.

Den Klauseln zufolge reichte es, die Kunden spätestens zwei Monate, bevor die Änderungen in Kraft treten würden, darüber zu informieren. Widersprachen die Kunden nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wurde ihr Schweigen als Zustimmung gewertet. Diese Praxis hat der BGH in seinem Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) für unwirksam erklärt, da sie Kunden benachteilige.

BGH-Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Sascha Straub ist Leiter des Referats für Finanzdienstleistungen, Marktbeobachtung und Statistik der Verbraucherzentrale Bayern. Da es um Standardformulierungen gehe, sei nicht ausgeschlossen, dass sich das Urteil sowohl auf alle Banken und Sparkassen als auch auf andere Branchen auswirke, sagt er.

Dafür müsse man jedoch noch warten, bis die detaillierte Urteilsbegründung veröffentlicht sei. Erst dann werde man sehen, inwiefern sich das Urteil auf andere Fälle übertragen lasse. "Letztendlich ist es aber ein positives Signal für Verbraucher."

In der Finanzbranche könnte sich das Urteil vor allem auf Kontoführungsgebühren auswirken. Diese haben viele Banken und Sparkassen in den vergangenen Jahren teils massiv erhöht. Die Preiserhöhungen haben die Finanzinstitute oft mit Standardformulierungen in den AGB festgehalten – und das Schweigen ihrer Kunden als Zustimmung zu den Änderungen gewertet.

Für Verbraucher würde das bedeuten: Wurden Kontogebühren auf diese Art eingeführt oder erhöht, könnten Bankkunden Anspruch darauf haben, Geld zurückerstattet zu bekommen. Die Summe ergäbe sich dann aus der Differenz der erhöhten Kontogebühren und dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis. Zudem müssten Kontoinhaber höheren Gebühren als den zu Beginn vertraglich vereinbarten noch einmal explizit zustimmen.

Wie unterfränkische Banken auf das BGH-Urteil reagieren

Wie die Banken der Region mit dem Urteil umgehen, ist noch unklar. Von der Pressestelle des Genossenschaftsverbands Bayern, zu dem die Volks- und Raiffeisenbanken gehören, heißt es: „Genaueres können wir erst sagen, wenn die Urteilsbegründung da ist.“

Ähnliche Formulierungen kommen von der Sparkasse Mainfranken, der Sparda-Bank Nürnberg und der Commerzbank. Letztere plane jedoch, die für den 1. Juli vorgesehene Preiseinführung umzusetzen, schreibt Pressesprecher Peter Tiefenbach. „Die Bank arbeitet an einem Prozess, der den Vorgaben des BGH-Urteils entspricht.“

Pressesprecher Frank Büttner teilt mit, dass die Sparda-Bank Nürnberg mit Filialen in Würzburg und Schweinfurt ihre AGB bereits angepasst habe. Für die Kunden ändere sich vorerst nichts. Laut Straub von der Verbraucherzentrale Bayern können auch die Bankkunden in Ruhe abwarten: „Im Moment droht keine Verjährung."

 
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