Vier Argumente für die Urheberrechtsreform
- Urheber bekommen Geld für ihre Werke (Artikel 13): Ziel der Reform sei, dass Urheber "besser für die Nutzung ihrer auf Internetplattformen angebotenen Werke bezahlt werden", schreibt das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung. Da die Plattformen noch nicht für Inhalte haften, habe es bisher keinen Anlass für die Betreiber gegeben, faire Lizenzen mit den Urhebern auszuhandeln.
- Zitatrecht und Memes bleiben (Artikel 13): Die Angst von einigen Nutzern, dass kein fremdes Material mehr geteilt werden darf, ist laut der Pressemitteilung unbegründet: Es bleibt erlaubt, geschützte Werke hochzuladen, um sie zu zitieren, zu kritisieren, zu parodieren oder zu überprüfen. Memes, also Bilder, die mit lustigen Sprüchen versehen werden, und GIFs, kurze Videos, die in Endlosschleife abgespielt werden, sollen deshalb auch weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und teilbar sein.
- Leistungsschutzrecht schützt vor Vervielfältigungen (Artikel 11): Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erklärt in einer Mitteilung, dass nur durch ein Leistungsschutzrecht vermieden werden kann, dass die Arbeit von Journalisten und Verlegern unkontrolliert vervielfältigt wird.
- Verlage haben ein Recht auf einen Anteil an Ausschüttungen (Artikel 12): Die Verlage rechtfertigen Artikel 12 damit, dass sie an der Verbreitung der Artikel maßgeblich beteiligt sind.
Vier Argumente gegen die Urheberrechtsreform
- Uploadfilter können die Meinungsfreiheit gefährden (Artikel 13): Kritiker wie Aleksander Paravac (Nerd 2 Nerd, Würzburg) befürchten, dass die Uploadfilter nicht richtig funktionieren werden und dadurch die Meinungsfreiheit gefährden könnten: Die Filter müssten unterscheiden, ob die verwendeten Bilder und Videos wirklich das Urheberrecht verletzen oder ob sich die Nutzer mit diesem Material kreativ auseinandersetzen, es zitieren oder parodieren. Falls die Filter nicht richtig funktionieren, kann es vorkommen, dass Videos gesperrt werden, die gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. "Dadurch würden wir eine Zensur-Infrastruktur aufbauen", sagt Paravac.
- Die Filter sind teuer (Artikel 13): Wahrscheinlich sind nur große Unternehmen in der Lage, funktionierende Uploadfilter zu programmieren. Kleinere Start-Ups müssten diese dann für viel Geld kaufen – das könnte Unternehmensgründungen erschweren.
- Das Leistungsschutzrecht zeigt keine Wirkung (Artikel 11): In Deutschland wurde das Gesetz 2013 eingeführt und brachte keine wirklichen Vorteile für die Urheber: Viele Verlage und Autoren erlaubten den Suchmaschinen trotzdem, ihre Inhalte umsonst zu verwenden. Ansonsten wären die Artikel nicht mehr auf der Seite angezeigt worden und würden an Reichweite verlieren.
- Weniger Geld für Autoren (Artikel 12): 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften nur an Autoren und nicht an Verlage gehen sollen. Wenn das Geld aufgeteilt wird, bekommen die Autoren weniger Geld. "Mit der EU-Reform würde Deutschland meiner Meinung nach wieder einen Schritt zurück machen", sagt Paravac, "diese Regelung geht zulasten der Kreativen."
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